aktuelle Informationen zum Thema Praxisbetrieb während der Corona-Pandemie finden Sie ab sofort auf folgender Seite:
Praxisbetrieb und Corona
Letzte Mitteilung vom 24.03.2020:
NRW: Heilpraktiker-Behandlungen sind weiter zulässig: Auskunft des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (24.03.2020): „Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO geregelten „Dienstleistungen“. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich. Die Richtlinien und Empfehlungen des RKI sollten dringend beachtet werden, ebenso die allgemeine Empfehlung – soweit möglich – Termine z.B. zu verschieben o.ä.“
Sollten Gesundheitsämter dies anders sehen, können Sie sich/sollten Sie sich zwecks Klarstellung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW wenden.
Quelle: www.freieheilpraktiker.com