Praxis während Corona.

Sehr geehrte Patienten,

Da die Frage immer öfter gestellt wird:

Aktuell benötigen Sie KEINEN Corona-Test für einen Termin in der Praxis.

Es handelt sich bei meinen Behandlungen um eine medizinische Dienstleistung, bei der eine medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt wird.

Eine Behandlung von Krankheiten, Beschwerden oder Leiden von einem negativen Corona-Test abhängig zu machen, wäre rechtswidrig insofern körperliche bzw. gesundheitliche Not besteht.

Dennoch bitte ich Sie, beim Vorliegen von Erkältungssymptomen, die Praxis nicht aufzusuchen und Termine vorsorglich ab zu sagen.

Ohne Symptome gelten Sie als gesund. Eine Infektionsschutz kann im Rahmen der geltenden Verordnungen gewährleistet werden. Dies hat in den letzten zwölf Monaten uneingeschränkt funktioniert.

Beachten Sie bitte:

In der Praxis gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung für medizinische Betriebe.

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