Praxisbetrieb und Corona ab 12/2021

Liebe Patienten,
auch mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 24. November 2021 gibt es keine 3G-Nachweispflicht für Patienten, wenn sie medizinische Betriebe betreten. Wenn Sie in einer gesundheitlichen Notlage sind, haben Sie ein Anrecht auf medizinische Versorgung!

Relevant ist IMMER Ihr aktueller Gesundheitszustand!
Haben Sie Symptome einer Atemwegsinfektion oder irgend einer anderen übertragbaren Krankheit, bleiben Sie bitte Zuhause.
Einzige Ausnahme bilden lebensbedrohliche Notfallzustände. Aber damit gehören Sie dann nicht zu einem Heilpraktiker sondern ins Krankenhaus.

Die Praxis ist nun seit 3/2020 dauerhaft OHNE jegliche Corona-Vorfälle durch diese Zeit gekommen. Dies verdanken wir ausschließlich der verantwortlichen Einhaltung der Hygiene-Regeln. Eine dieser Regeln ist: bei Krankheit/Erkältung weg bleiben.

In der Praxis gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung für medizinische Betriebe.

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