Praxisbetrieb und Corona ab 20.01.2022

Liebe Patienten,
auch mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 20. Januar 2022 gibt es keine 3G-Nachweispflicht für Patienten, wenn sie medizinische Betriebe betreten. 

Haben Sie Symptome einer Atemwegsinfektion oder irgend einer anderen übertragbaren Krankheit, bleiben Sie bitte Zuhause.

In der Praxis gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung für medizinische Betriebe.

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