Liebe Patienten,
auch mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 20. Januar 2021 gibt es keine 3G-Nachweispflicht für Patienten, wenn sie medizinische Betriebe betreten.
Haben Sie Symptome einer Atemwegsinfektion oder irgend einer anderen übertragbaren Krankheit, bleiben Sie bitte Zuhause.
In der Praxis gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung für medizinische Betriebe.