Keine Behandlung von Impfschäden in dieser Praxis

Liebe Patienten und Interessierte,

da sich Anfragen seit einiger Zeit häufen:
In meiner Praxis können keine Behandlungen von Covid-Impfschäden erfolgen.

Medizinisch gesehen ist das zum derzeitigen Standpunkt, aus meiner Sicht als Heilpraktiker, nicht möglich.

Es wird vornehmlich angefragt, ob man mit Ausleitungsverfahren die Folgen der Impung (mRNA-Botenstoffe sind gar keine Impfung, sondern ahmen einen Lebendimpfstoff nach.) beseitigen könne. Nun, Sie können versuchen Inhaltstoffe wie Quecksilber, Arsen, Aluminium oder Grafenoxid versuchen auszuleiten. Bei Formaldehyd wird das dann schon fraglich. Wer aber grundsätzlich denkt, dass man irgendetwas ausleiten könne, was diese Therapie macht, der hat gar nicht verstanden, wie diese “Impfung” funktioniert. Wie mein bester Freund (von Beruf Elektriker) treffend feststellte: “Wie willste denn deine Gene ausleiten?” – Bingo.

mRNA-Botenstoffe bringen einen Bauplan in ihren Körper, der dann wiederum ihren eigenen Körper dazu bringt, Nachahmungen der Spikeproteine, die Teile der Covid-Virusoberfläche sind, zu produzieren. Die Spikes sind nicht so schadhaft, wie der Virus selbst. Aber sie sind schadhafter, als man angenommen hatte. Es handelt sich um eine Gentherapie. Diese Erkenntnis verdanke ich einem Biotechnologiestundenten und Prof. Dr. Edinger (böser Verschwörungstheoretiker und “Schwurbler”, ein Schimpfwort, mit dem jemand, der nix weiß, sich einredet, dass jemand anderes auch nix weiß.). Beide konnten mich bereits 2020 aufklären, wie das mit (m)essenger(R)ibo(N)uklein(A)cid funktioniert (RNA/RNS). Ich habe dann erfolgreich die Finger davon gelassen. Und ich habe erfolglos versucht, in der Praxis aufzuklären. Was der Fernseher sagte, war einfacher und die Wahrheit und ich nur dummer Heilpraktiker, von dem wohl noch zu viele Menschen denken, dass ich “nur” Masseur bin. Und im Fernseher sagte ein Herr Lauterbach, dass die Impfungen völlig nebenwirkunsfrei sein. Zwischen Nebenwirkung und Impfschaden müsste man allerdings auch erst mal unterscheiden können. Der Ablasshandel in den Medien funktioniert nach wie vor einwandfrei.
Ich hörte sogar, dass es zu meinen Vorbehalten keine Studien gäbe. Stimmt. Damals war das so. Jetzt gibt es die ersten Studien. Es war offensichtlich schlauer, zurückhaltender zu sein, als davon auszugehen, dass das Fehlen einer Studie die Sicherheit einer Therapie garantiert. Es ist wohl eher genau umgekehrt. Und wer an dem Experiment teilgenommen hat, und auf die Studienergebnisse wartet, ist nun Teil der Studie.
Ihr Körper produziert nach dieser Impfung (hoffentlich nicht im Regress) dauerhaft diese Proteine, die Sie gerne ausleiten können, aber der Körper baut sie eben wieder neu. Sie können also, wenn Sie geimpft sind, bis zu ihrem Ableben Chlorella oder sonst was konsumieren um diese Proteine auszuleiten. Im Übrigen hat dieses Spikeprotein eine Haken. Eben ein “Spike”. Diesen Haken nutzt eine Viruszelle, um sich in eine Wirtzelle “einzuhaken”. Die Viruszelle hat nämlich eine rein parasitäre Struktur und ist, im Gegensatz zu Bakterien, auf einen Wirt angewiesen. Mit diesen Spikes kann eine Zelle oder ein mRNA-Protein im Menschlichen Körper dann eben sehr viel Trara verursachen. Und das sehen wir gerade Live und in Farbe in unserem Gesundheitssystem.
Auf diese Proteine soll ihr Körper eigentlich Antikörper bilden. Wie um Himmels willen, soll ein vorbelasteter Körper eines Risikopatienten (die wurden ja 2021 als aller erstes geimpft), dessen Immunsystem im Eimer ist, das schaffen??? Wir sehen ja aktuell, dass das überhaupt nicht funktioniert hat. Corona hatte fast jeder (ich übrigens immer noch nicht). Antikörper sind oft im Körper nach der Impfung gar nicht oder in zu geringem Maße nachweisbar. Die Spikeproteine hingegen findet man so gut wie immer und überall im Körper und die Fragen danach, was da im Körper wohl passiert, werden immer lauter.

Sollten Sie Probleme nach der Impfung mit einem mRNA-Botenstoff haben, konsultieren Sie bitte genau den Arzt, der Sie nicht ausreichend aufgeklärt hat. Ich wette mit Ihnen, dass er Ihnen nicht erklären kann, wie diese Therapie funktioniert.

Ansonsten gibt es mittlerweile vollkommen überlaufene Anlaufstellen für Impfgeschädigte:

https://www.mwgfd.org/meldestelle-impfschaeden/

https://www.mwgfd.org/therapeutenvermittlung/

Sünde wird ausgemerzt!

Quo Vadis, mein Freund?

Die Würfel fallen, und der letzte Zeitpunkt, seinen Standpunkt zu wählen, ist nahezu verstrichen. Was in der nächsten Zeit auf uns zukommt, wird nochmals Kraft kosten. Wille und Anstrengung. Aber wir haben es fast geschafft. Es sind „nur“ die letzten Meter. Danach werden wir unseren eigenen „großen Resett“ bekommen.

Nachdem wir nun Alle rund zwei Jahre Gelegenheit hatten zu lernen, kommt zuletzt die Reifeprüfung. Die dunkle Nacht der Seele ist fast vorüber. Jede Entscheidung, die wir getroffen haben, wird in Summe das Ergebnis bestimmen, dass vor uns liegt. So, wie „die da oben“, die Politdarsteller, die Journaille und großen Lenker in Finanz und Wirtschaft ihre Entscheidungen getroffen haben um Völker nach Belieben zu lenken, so wird jetzt für jeden von uns der Zeitpunkt kommen, die Früchte zu ernten, die wir gesät haben.

Ich bin in freudiger Erwartung, trotz Gewissheit, dass die kommenden Monate und die folgenden Jahre eine echte Herausforderung werden. Vergessen wir nicht: Gott lebt in jedem von uns. Und er hat jedem von uns zu jeder Zeit genügend Handzeichen, Eingebungen und einen Wink gegeben, damit wir unseren Weg nicht verlieren. Leider hat die teuflische Dreifaltigkeit auch nicht geschlafen. Luzifer, Baphomet und Ahriman haben allerdings das Gebäude verlassen. Man kann es deutlich sehen. Das ist doch eine sehr ermutigende Feststellung. Was wir jetzt noch sehen, ist das große, biblische „Bänkeabräumen“, und da müssen wir durch. Was hier gerade zusammen bricht, ist ihr Vermächtnis. Eine durch und durch verkommene Welt, die gerade implodiert. Hervorragend.

Wenn Sie in den letzten Jahren den Medien, der Wissenschaft und Politikern gefolgt sind, dann müssen Sie sich vielleicht in Kürze die Frage stellen, was von all dem, was Sie wie ein trainierter Papagei, stetig und ausdauernd rezitiert haben, wirklich ihr eigenes geistiges Gut ist? Was ist davon wirklich ihr Vermögen und ihr geistiger Wohlstand? Wo ist ihr intellektueller Besitz? Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt? Wissenschaft bedeutet nicht einem Wissenschaftler einfach zu glauben, nur weil er Wissenschaftler ist. Das ist lediglich Religion und findet auf der Ebene des Glaubens statt. Wo sind aber ihre „Pfunde“? Womit können Sie wuchern? Suchen Sie danach, denn Sie werden es benötigen. Wenn Ihre Sozialisation lediglich darauf beruht, dass Sie gelernt haben sich eine passende Meinung in der Auslage der Meinungsmacher auszusuchen, dann wird es schwer, dass Leben noch eigenverantwortlich in die eigenen Hände zu nehmen.
Verzeihen Sie meinen provokanten Schreibstil. Aber das Maß ist voll.

Sünde wird ausgemerzt. Und es gibt für Keinen von uns ein Entkommen vor dem jüngsten Tag. Der Tag, an dem alles auf den Tisch kommt. Bereiten Sie sich vor.

Wir können es bereits erkennen: der Zusammenbruch des Systems ist sichtbar und nicht aufzuhalten. Und wenn, mal wieder, die großen Politdarsteller ein Szenario kreieren werden, dass von den eigentlichen Themen ablenkt, wird es dennoch nicht zu leugnen sein, dass der Zusammenbruch selbstverschuldet war. Da ist niemand anderes dran schuld. Im Großen, wie im Kleinen. Also, ich verweise gerne auf meine eigene Aussage: Angst hat keine Zukunft!!!!! Wie viele Ausrufezeichen sind nötig? KEINE ANGST! Gehen Sie mutig durchs Leben. Dann werden Sie auch nicht kontrolliert oder wie ein Bauer auf einem Schachbrett nach Belieben herum geschoben. Angst führt in die Dunkelheit. Und davon hatten wir schon genug.

Ein Gedankenspiel:
Die Physik hat bereits vor einiger Zeit festgestellt, dass ALLES Energie ist. Strom? Strom ist neutral. Sie können mit Strom eine Föhn, Toaster oder ein Folterwerkzeug antreiben. Wenn wir selbst, unsere Gedanken, Emotionen, jede Regung in uns ebenso Energie ist, was wollen wir dann damit antreiben? Kurz: schicken Sie angstvolle Energie in den Äther? Oder wofür entscheiden Sie sich? Was wäre denn die Alternative zu Angst?
Jede Regung, jeder Gedanke schafft ihr persönliches Energiefeld. Und damit müssen Sie dann leben. Wenn aber ein ganzes Volk in Angst lebt, dann müssen wir alle damit leben. Deshalb wiederhole ich: das Maß ist voll!
Beispiel: Sie haben den ganzen Tag Angst, nicht genug Geld zum Leben zu haben (eine sehr aktuelle Angst). Letzten Endes wird es Ihnen ein Leben in Mangel bescheren und der energetische „Wunsch“ wurde erfüllt. Also entscheiden Sie lieber bewusst, was Sie energetisch projizieren. Die Welt ist ein Spiegelbild unseres Innern. Mikrokosmos und Makrokosmos. Komisch! Sowas lehrt uns unsere ach so kluge Wissenschaft nicht. Deshalb bin ja auch Ich der Dummkopf, und nicht Lothar Wieler. Und der Großteil der Menschheit glaubt, das „Wir“ die Einzigen und damit Schlausten in einem mathematisch unendlichen Universum sind. Was für eine strunz dumme Ignoranz! Logik ist nicht für jeden etwas. Zurück in den Sand mit dem Kopf.

Sünde wird ausgemerzt.

Danach beginnt die Heilung.

Schnallen Sie sich an, es wird holprig werden. Ich denke, der Zusammenbruch der UdSSR war eine Kleinigkeit dagegen. Aber letzten Endes wird es eine Befreiung sein. Haben Sie jetzt Angst? Dann lassen Sie das doch. Es wird alles gut. Am Alten festzuhalten führt zu Stagnation, und das widerspricht dem Konzept des Lebens, welches fortschreitend und sich ändernd ist. Versuchen Sie das mal. Viel Erfolg.

Also: wohin wollen Sie? Haben Sie überhaupt ein Ziel? Wenn alles im Fluss ist (das können wir ja im Moment eindrucksvoll beobachten), wollen Sie dann auf der Stelle treten? Oder wollen Sie immer noch ihr altes Leben vor 2020 zurück? Abschminken. Das ist nicht mehr. Was gerade passiert, ist nicht mehr aufzuhalten und wird in etwas völlig Neuem münden. Viele Menschen befürchten im Moment, dass es so etwas wie eine totalitäre Sklaverei sein wird. Aber da habe ich eine andere Ahnung. Das mit den Plänen der großen Machthaber geht im Moment offensichtlich nicht auf. Aber wenn Gott einen Plan hätte, dann wäre es mit Sicherheit der, dass er will, dass die Menschen ihr Gefängnis erkennen. Und? Fühlen Sie sich im Moment frei? Ach ja … Urlaub … das klappt alles wieder. Und je weiter man vor sich selber weg rennen kann, desto weniger wird einem der Käfig bewusst, in dem man lebt. Bei dem Einen ist der Käfig halt schon rostig während der Andere noch den goldenen Käfig in der Karibik genießen kann. Das Gefängnis ist jedoch im Kopf. Mit Impfung und Test ist die „Freiheit“ zum Glück schnell zurück erlangt. Solange, bis die da oben sich was Neues einfallen lassen. Stellen Sie sich mal vor, Sie könnten ohne Test und Impfung überall hin reisen, aber es geht nicht, weil der Gesetzgeber die Kriegswirtschaft verkündet und die Reisefreiheit oder die Mobilität überhaupt erneut einschränkt. Dumm gelaufen … Vielleicht erkennt dann endlich der ein oder andere, dass es so nicht weiter gehen kann.

Wenn Sie das Alles noch nicht erkennen, dann wird noch mehr notwendig sein, um Sie wach zu rütteln. Man kann den Kopf benutzen oder Ping-Pong spielen. Aber wenn Gott keine andere Wahl hat, dann muss es halt der Tritt in den Hintern sein. Er wird alles möglich machen, damit Du verstehst. Aber er wird nicht deine Probleme für dich lösen.

Also: Sünde wird ausgemerzt.

Und es ist offensichtlich Sünde, sich den natürlichen Gesetzen, die – nicht von Menschen gemacht – den Lauf dieses Universums garantieren, zu widersetzen. Ebenso, wie sich Luzifer, Baphomet und Ahriman der natürlichen Ordnung widersetzten. Nun sind sie weg. Wir sollten also weise entscheiden, welche Richtung wir mit unseren Gedanken, Eingebungen und Handlungen einschlagen. Die nächste Prüfung erfolgt in Kürze.

Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Himmel über ihrem Kopf und sicheren Boden unter ihren Füßen. Egal, woran Sie glauben und egal, wer Sie sind!

26.11.2021: 10 Jahre Praxis in Dortmund Berghofen!

Am 26.11.2011 eröffnete ich meine Praxis in Berghofen.

Die Zukunft war ungewiss, die Unkenrufe massiv. „Heilpraktiker werden nichts!“, „Nach 2 Jahren sind 60% der Heilpraktiker wieder weg!“

Nach 10 Jahren bin ich dann doch noch da. Und der Zulauf in die Praxis ungebrochen stetig und massiv. Zurzeit suche ich wieder Verstärkung, was angesichts der Krise, in der wir uns befinden, gar nicht so einfach ist. Vieles hat sich geändert. Kamen die Menschen früher zu mir, um meinen medizinischen Rat einzuholen, werde ich heute von Menschen mit ARD/ZDF-Diplom aufgeklärt. Auch das hat Corona möglich gemacht. Hätte ich das gewusst, hätte ich mir drei harte Jahre des Lernens (Rein Schulmedizinischer Fakten, wohlgemerkt. Denn für Naturheilkunde und Komplementärmedizin interessiert sich kein Amtsarzt. Und er darf es auch gar nicht prüfen) sparen können, und einfach Fernsehen geguckt. Dieser Sachverhalt hat mich tatsächlich dieses und letztes Jahr in eine ernsthafte Sinnkrise gebracht, aus der ich noch nicht entkommen bin. Früher hieß es „guck nicht zu viel Fernsehen, das macht dumm!“, heute wird man für dumm gehalten, wenn man nicht alles, was der TV so ausspuckt unreflektiert glauben will. Mein Selbstverständnis als Heilpraktiker hat dadurch tatsächlich einen Knacks bekommen.
Gleichzeitig ist die Nachfrage nach anderen Therapiemethoden als Chiropraktik und Massagen in den letzten 24 Monaten in meiner Praxis erheblich gestiegen. Warum ist das so? Weil die Menschen seit einiger Zeit zusehends kränker werden. Psychisch und dann zuletzt auch physisch. Das ist sehr erschreckend zu sehen, denn mit der Volksgesundheit der Deutschen geht es im Moment rapide bergab. Das macht einem dann doch Sorgen. Ein Familienmitglied würde jetzt wahrscheinlich sagen: „Das ist halt deine Meinung!“ (was impliziert, dass diese Meinung falsch ist, weil ARD und ZDF nicht dasselbe sagen). Aber es ist eben keine Meinung. Es ist eine Feststellung durch Beobachtung. Man nennt das in der Wissenschaft „Empirie“: eine Methode, die sich auf wissenschaftliche Erfahrung stützt, um Erkenntnisse zu gewinnen. Erfahrungswissen. Aber Moment, Wissenschaft, das können wir ja als Heilpraktiker gar nicht. (Trotzdem ist die Bude voll, und der Patient desillusioniert von der Schulmedizin. Ein Paradoxon.).

Sie merken vielleicht schon, dass ich dieses Jahr etwas „angefressen“ formuliere und dem ist auch so. Mein zehntes Jubiläum hätte ich mir schon anders vorgestellt, aber man muss auch hier flexibel bleiben und die Dinge nehmen, wie sie kommen. Ohne die eigenverantwortliche Eigeninitiative der Menschen wird sich allerdings nichts ändern. Es wird nicht reichen, Verantwortung abzugeben an Politiker oder andere Menschen für das eigene Ungemach verantwortlich zu machen. Die neue Zeit, die gerade anbricht, benötigt „Macher“, keine Menschen, die sich mutwillig verwalten lassen.
Die Hopi-Indianer sagen, dass Leben ist ein reißender Fluss, und es macht mehr Sinn, sich mitreißen zu lassen, als sich am Ufer festzuhalten. Auch wenn man nicht weiß, wohin einen der Fluss trägt.

Und deshalb bleibt nach 10 Jahren „Erfolgsstory“ (sowas behauptet man doch heutzutage, wenn man erfolgreich einen Betrieb 10 Jahre geführt hat) die Zukunft ungewiss. Was sich geändert hat, ist die Angst und die Sorge. Denn beides ist nicht mehr da. Und dabei scheint die Aussicht trüber als vor 10 Jahren. Vor einiger Zeit schrieb ich einen Artikel in diesem Blog, der die Überschrift trug „Angst hat keine Zukunft!“. Also, wenn ich heute einen guten Rat geben sollte, was unser aller Zukunft betrifft, dann bleibe ich dabei: hört auf Angst zu haben. Es bringt einfach nichts. Aber ich befürchte, dass die meisten Menschen das erst verstehen, wenn sie es verstehen müssen. Und dafür muss noch einiges passieren.
In einem anderen Artikel schrieb ich sinngemäß, dass wir uns derzeit in einem Wandel befinden, und wer sich diesem Wandel nicht öffnen kann, der hat eben auch keine Zukunft. Zumindest nicht hier. Deshalb lautet mein erneuter Rat und Bitte: hört auf Angst zu haben. Öffnet Euch und seht nach vorne. Ohne Angst. Dazu braucht es Rückgrat, Mut und Zuversicht. Zuversicht ist für viele Menschen in dieser Zeit Mangelware geworden (Rückgrat auch). Und das verstehe ich. Aber ohne Zuversicht befinden wir uns in Dunkelheit.

Nach 5 Jahren Praxis wollte ich das erste Jubiläum mit einem Tag der offenen Tür feiern. Irgendwie passte das damals nicht, und ich schob es auf das „Zehnjährige“. Jetzt haben wir diese „Pandemie“ und außerdem persönliche, familiäre Umstände, welche auch dieses Mal eine angemessene Feier unmöglich machen. Ich werde dieses Mal nicht sagen, ich hole das zum fünfzehnjährigen Jubiläum nach. Denn ich habe da mal wieder eine meiner häufig treffsicheren Eingebungen, Ahnungen, dass es dazu nicht kommen wird (meine Vorahnungen haben mir den Beinamen „der Prophet“ eingebracht, weil ich so oft richtig liege. „Dr. Schmerz“ gefällt mir allerdings besser. Vielleicht segelt auch deshalb mein Schiff relativ sicher durch diese stürmische Zeit). Warum es anders kommen könnte, das weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass ich immer als Heilpraktiker und Chiropraktiker meinen Dienst leisten werde. Egal wie. Es ist halt meine Berufung. Und das wird mit Sicherheit immer einige in diesem System stören. Das ist ok.

Also bedanke ich mich, wie jedes Jahr an dieser Stelle, für die Treue meiner Kunden und Patienten, die nun immerhin bei einigen schon zehn Jahre andauert. Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Himmel über ihrem Kopf und sicheren Boden unter ihren Füßen. Egal, woran Sie glauben und egal, wer Sie sind!

Wetterlage ab 27°C

Verehrte Patienten,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei einer anhaltenden sommerlichen Wetterlage von wenigstens 27°C und höher, weniger dringliche Massage-Termine ggf. und nach Rücksprache mit den Patienten verschiebe werde.

Im Falle eines Falles kontaktiere ich Sie und wir entscheiden gemeinsam, ob eine Terminverlegung in Abwägung zu vorhandenen Beschwerden, möglich ist. Dies gilt insbesondere für Vorsorgeanwendungen, welche einen kurzen Aufschub zulassen. Dies betrifft in erster Linie Termine ab 14 Uhr im Nachmittagsbereich. Vormittagstermine finden wie gewohnt statt.

Diese Maßnahme ergreife ich nur dann, wenn die Temperaturen wenigstens an drei aufeinander folgenden Tagen die genannte Temperaturmarke erreicht, und wenn ich Ihnen zeitnah und in Abhängigkeit zur Wetterlage einen Ersatztermin anbieten kann.

Dringende Behandlungen akuter Beschwerden finden hingegen immer und wie gewohnt statt.

Vielen Dank!

Angst hat keine Zukunft!

Vor ein paar Monaten fragte ich einen sehr religiösen Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, ob er es mal mit Gottvertrauen versucht habe. Seine lapidare Antwort war, dass Vertrauen gut sei, aber man dürfe halt nicht leichtsinnig sein. Innerlich stellte ich mir die Frage, seit wann Gott leichtsinnig ist, und beendete die Unterhaltung, da meine Erwartungshaltung in das Gespräch wohl zu groß war. „Ein leichtsinniges Leben am Limit“ bedeutet heutzutage wahrscheinlich, keine Maske zu tragen und keinen Abstand zu halten …

Seit ich bewusst auf Dinge achte, erlebe ich in einer permanenten Dauerschleife, dass Politik und Medien immer wieder Horrorszenarien mit in jedem Fall letalem Ausgang auf die Bevölkerungen dieser Welt projizieren. Das ist nicht erst seit Corona so. Es ist in meiner Wahrnehmung seit 45 Jahren so.
Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an das Tschernobyl-Reaktor-Unglück. Sicherlich ein ökologisches Drama. Und dennoch war die Panik medial und politisch sicherlich präsenter, als in der Realität.
Dazu kamen in regelmäßigen Abständen Kriegsgefahr, tödliche Seuchen und Wirtschaftskrisen in den Fokus der Bevölkerungen. Oder: sie wurden in den Fokus der Menschen bewusst eingefügt. Ob die Bedrohung real war oder nicht, es wurde medial entsprechend aufbereitet (seit Jahrzenten werden wir gewarnt, dass der Iran „bald“ Atomwaffen zur Verfügung hat). Und Medien werden wie Drogen konsumiert. Völlig unkontrolliert.

All das hat natürlich durch Corona, unabhängig davon, wie real diese Bedrohung sein mag, nochmals eine Steigerung erlebt.

Ich schreibe heute nicht, um dieses leidige Thema Corona zu diskutieren, sondern um Ihnen einen einfachen Sachverhalt ins Gedächtnis zurück zu rufen:

Sie werden sterben! Unweigerlich.

Das sieht ihr Seelenplan nun einmal so vor. Wir alle sind physisch sterblich. Wer sich bewusst ist, dass es über die Physis hinaus eine Existenz gibt, für den ist das nicht mal ein großes Thema. Und der hat nicht mal ein großes Interesse, den Aufenthalt in dieser Existenz über das Notwendige hinaus zu verlängern. Es ist ja schon recht komisch hier, und für die Highlights muss man selber sorgen.
Der Seelenplan wurde bereits vor der Geburt entworfen und wenn es unsere Bestimmung ist, an Corona zu sterben, dann wird das so sein. Mit oder ohne Impfung. Oder bei einem Autounfall, beim Fernsehen, oder alt und friedlich im Bett. Krankheiten dienen hier als „Ausstiegsoptionen“.

Vor dem Tag X, der unweigerlich jeden Tag ein Stückchen näher rückt, Angst zu haben, nützt dabei nichts. Es passiert sowieso. Entweder Sie sind seelisch soweit entwickelt, dass Sie das Wann und Wie kennen (das ist jedoch sehr selten, schätze ich), oder es bleibt ein Überraschungsei.
Die Mächtigen dieser Welt haben es allerdings immer wieder verstanden, diese Angst vor dem Tod, die eigentlich „nur“ die Angst vor dem Unbekannten ist, zu reaktivieren. Anstatt sich mit dem Thema Tod auseinander zu setzen, unternimmt der durch die Materie geprägte Mensch lieber allerhand „Vorsichtsmaßnahmen“ um dem Tod so lange wie möglich zu entgehen. Versicherungen, Spritzen und ein Sicherheitsgurt beim Autofahren. Es wäre ja leichtsinnig, das nicht zu tun, um auf den ersten Absatz dieses Artikels zurück zu kommen. Ich kenne allerding kaum einen Menschen, für den der Moment des Todes nicht überraschend gekommen wäre. Menschen mit langer, schwerer Krankheit blicken dem Tod häufig mit Erwartung in die Augen. Ebenso wie sehr alte und müde Menschen. Wenn Sie aber morgens kerngesund zur Arbeit fahren und dann abends tot sind, kam das doch eher unerwartet. In der jetzigen Zeit ist der Gevatter Tod allerdings ein sehr häufig gesehener Gast, und das liegt nicht allein an Corona, sondern daran, dass hier gerade ein Wandel stattfindet. Deshalb nennt man den Tod auch den Engel des Wandels. Das ist vielleicht eine positivere Vorstellung von dieser Wesenheit, die uns auf diesem Weg begleitet, als die endgültige Vorstellung eines absolut tödlichen Endes. Unendlichkeit bedeutet eben, dass nichts endet!

Deshalb leben wir zurzeit in einer Situation, wo immer mehr Seelenpläne erfüllt werden, und es dadurch zu immer mehr Abschieden und Entscheidungen kommt. Der Prozess, der letztes Jahr mit Corona begonnen hat, nimmt nun spürbar Fahrt auf und wir stehen gerade erst am Anfang einer umwerfenden Entwicklung, die noch ein paar Jahre in Anspruch nehmen wird. Und die für viele von uns nicht immer angenehm sein wird. Betrachten wir es wie eine Geburt: schmerzhaft und man weiß nicht, was am Ende des Geburtskanals auf einen wartet. Eins sollte jedoch bewusst werden: es ist eine Zeit, die Flexibilität, Intuition und Mut erfordert. Angst hat keine Zukunft! Angst erzeugt Starre und Starre erzeugt Handlungsunfähigkeit. Und das ist jetzt die Zeit, die uns zum Handeln auffordert. Und wir werden uns nicht auf alle Eventualitäten einrichten können. Das geht bis zu einem gewissen Punkt, aber nicht darüber hinaus. Deshalb benötigen wir in den nächsten Jahren wohl etwas Geschick im Improvisieren.

2021 ist das Jahr das Abschieds und des Schmerzes. Das gilt für Menschen genauso wie für Überzeugungen, Lebensgewohnheiten oder einfach den gesamten Status Quo, an den man sich in einem Lebensalter so gewöhnen konnte. Konzentrieren Sie sich besser nicht darauf, dass „das alte Normal“ zurück kommt. Das ist eher unwahrscheinlich, auch wenn es im Moment (Juni 2021) erst mal kurz so aussieht. Es darf deshalb nicht verwundern, wenn Menschen, Freundschaften, und „Dinge“ einfach so verschwinden, als hätte es sie nie gegeben. Das ist der Zeitgeist dieser Phase. Dem Platz für Neues muss Altes weichen. Alt ist, was sich nicht ändern kann. Das ist dann vor allem wie im technologischen Bereich als „veraltet“ zu betrachten.

In diesem Zusammenhang beobachte ich seit ca. 12 Monaten die „alternative Wahrheitsbewegung“, die sich exoterisch mit den Prozessen dieser Welt befasst und damit, wie alles so schlimm werden konnte. Jeder in dieser Szene „weiß“, dass Bill Gates, die Clintons, die Illuminaten und wie sie alle heißen, Schuld an dem ganzen Schlamassel haben, weil sie uns versklaven. Ich habe in einem Jahr nicht einen Menschen erlebt, der sich die Frage gestellt hat, welchen Anteil er an dieser ganzen Situation hat. Es hat einen Grund, warum Wir jetzt all das mitmachen. Denn wir gehören zum Problem genauso dazu, wie wir selbst die Lösung des Problems sind. Die richtigen Fragen also sind, so denke ich: „was habe ich zum Status Quo beigetragen“, denn das erklärt, warum ich mit dabei bin. Und „wie kann ich den Status Quo ändern“? Der Resignationssatz „ich allein kann ja eh nichts ändern!“ ist eine Ausrede, die einen dazu bringt, alle vier Jahre ein Kreuz zu machen (wie Analphabeten) und die Verantwortung dadurch an Andere abzugeben.

In diesem Sinne müssen Wir die Veränderung sein, die wir uns herbei sehnen und nicht darauf warten, dass irgendjemand irgendjemanden verhaftet oder etwas ändert. Es bedarf der Eigenverantwortung. Das ist schwer in einem System, das uns aus Bequemlichkeit jegliche Verantwortung gerne abnimmt und uns dazu aufmuntert, es sich „einfach nur gut gehen zu lassen“.
Jemand, der vormachen konnte, wie man selbst in die Verantwortung kommt, war Mahatma Gandhi.

Wenn wir uns von dieser Zeit, die mit Sicherheit nicht einfach ist und erst mal auch nicht werden wird, mitreißen lassen können, in freudiger Erwartung des Unerwarteten, dann werden Wir am Ende feststellen, dass das Ergebnis ein Gutes sein wird. Wir müssen nur zuerst das Alte loslassen und das Neue herein lassen. Das wäre möglicherweise Gottvertrauen.


„Wer Sicherheit statt Erkenntnis will, braucht ein Dogma, welches das Denken erspart!“
Erich Fromm

Telefonsprechzeiten

Liebe Patienten,

zur besseren Erreichbarkeit beachten Sie bitte die Telefonspechzeiten unter:

Sie haben darüber hinaus immer die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

0231 – 13 07 23 34

Praxis während Corona.

Sehr geehrte Patienten,

Da die Frage immer öfter gestellt wird:

Aktuell benötigen Sie KEINEN Corona-Test für einen Termin in der Praxis.

Es handelt sich bei meinen Behandlungen um eine medizinische Dienstleistung, bei der eine medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt wird.

Eine Behandlung von Krankheiten, Beschwerden oder Leiden von einem negativen Corona-Test abhängig zu machen, wäre rechtswidrig insofern körperliche bzw. gesundheitliche Not besteht.

Dennoch bitte ich Sie, beim Vorliegen von Erkältungssymptomen, die Praxis nicht aufzusuchen und Termine vorsorglich ab zu sagen.

Ohne Symptome gelten Sie als gesund. Eine Infektionsschutz kann im Rahmen der geltenden Verordnungen gewährleistet werden. Dies hat in den letzten zwölf Monaten uneingeschränkt funktioniert.

Beachten Sie bitte:

In der Praxis gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung für medizinische Betriebe.

VWG Wien: Urteil vom 24.03.2021 zum Versammlungsrecht mit Aussagen zum PCR-Test

VE R W A L T U N G S G E R I C H T

WI E N

GZ: VGW-103/048/3227/2021-2 Wien, 24.03.2021

A. Rum

Geschäftsabteilung: VGW-M

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die

Beschwerde der A., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der

Landespolizeidirektion Wien, Sicherheits- u. Verwaltungspolizeiliche

Angelegenheiten, SVA Referat 3 – Vereins-, Versammlg-, Medienrechtsangel., vom

30.01.2021, GZ: …, mit welchem die für 31.01.2021 angezeigte Versammlung

untersagt wurde, zu Recht e r k a n n t:

I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben.

Die Untersagung erfolgte zu Unrecht.

II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an

den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig.

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e

Mit angefochtenem Bescheid untersagte die belangte Behörde eine von der A. am

29.1.2021 angezeigte Versammlung zum Thema „Allgemeine Informationen der

A.“, die am 31.1.2021 von 14:35 bis 18:00 Uhr in Wien, B.-Platz hätte abgehalten

werden sollen. Begründet wurde dies mit dem zu erwartenden rechtswidrigen

Verhalten der Teilnehmer und dem daraus folgenden Seuchengeschehen sowie

2

einer näher beschriebenen „Strohmanntaktik“. Es werde erwartet, sohin auch von

der A., dass gut beleumundete Strohmänner vorgeschickt würden, um den wahren

illegalen Hintergrund zu verschleiern.

In der dagegen gerichteten Beschwerde wurde eine erhöhte Kontroll- und

Begründungspflicht für die Untersagung von Versammlungen vorgebracht, wonach

die Verfassungsbestimmung des § 1 Abs. 3 PartG die Tätigkeit einer politischen

Partei keiner Beschränkung durch besondere Rechtsvorschriften unterworfen

werden darf. Die belangte Behörde habe dahingehend keinen Versuch

unternommen, im Einvernehmen mit der Beschwerdeführerin eine Modifikation im

Sinne eines gelinderen Mittels durch die Änderung von Art und Ort der

Versammlung. Der Begründungsbestandteil des „unbekannten Strohmannes“

verschließe sich für den Sinn der Beschwerdeführerin gänzlich. Da die Untersagung

einer Versammlung nur Ultima ratio sein könne (VfGH 14.3.2013, B 1037/11

mwN), hätte aufgrund der schon wochenlangen Bekanntheit einer hohen

Versammlungsdichte für den 31.1.2021 die belangte Behörde initiativ Kontakt

aufnehmen müssen, um in Kooperation mit dem Veranstalter die Abhaltung der

Versammlung zu gewährleisten. Es treffe die belangte Behörde dahingehend eine

positive Schutzpflicht. Beispielsweise hätte die belangte Behörde bei der

Befürchtung eines zu beengten Versammlungsplatzes der Beschwerdeführerin

initiativ einen alternativen, gleichwertigen Versammlungsort anbieten müssen.

Ganz und gar zurückzuweisen sei die von der belangten Behörde mittelbar

vorgeworfene Unterstellung, wenn der Beschwerdeführerin, einer seit Jahrzehnten

im Parlament vertretenen politischen Partei, jegliche Organisationseffizienz

abgesprochen wurde. Dies erschließe sich aus dem Misstrauen, wenn der

Beschwerdeführerin vorweg die Einhaltung der Seuchenbestimmungen nicht

zugetraut werden. Die belangte Behörde trage darüber hinaus selbst gerade zur

Eskalation bei, weil sie damit die Abhaltung von Spontanversammlungen

befeuerte. Aus den sozialen Netzen sei dem Dienst (LVT) die hochexplosive

Stimmung gegen die Regierungsmaßnahmen bekannt.

Zusammengefasst dürfe eine Abwägung von kollidierenden Grundrechtspositionen

nicht per se zu einer gänzlichen Untersagung führen. Damit sei eine Abwägung

des öffentlichen Wohles der Gesundheit mit dem Grundrecht der

Versammlungsfreiheit unterblieben. Da die A. als im Nationalrat vertretene Partei

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eine Reputation habe, welche es um jeden Preis zu erhalten gebe, hätte sie die

Bestimmungen des § 12 Abs.2 der 3. COVID-19-NotMV rigoros überwacht. Dazu

werde bemerkt, dass die Einschätzungen des Gesundheitsdienstes sowie des LVT

allgemein für alle bis dahin für den 31.1.2021 angemeldeten Versammlungen und

vor der Anmeldung der gegenständlichen Versammlung erfolgt seien. Damit sei

eine Prognose für die konkret beabsichtigte Versammlung schon denkunmöglich

gewesen.

Von seuchenmedizinischer Seite habe es bis dato für Cluster anläßlich einer

Versammlung keine evidente Wahrnehmung gegeben. Der peer review für die

Schutzwirkung von FFP 2 Schutzmasken sei uneinheitlich, ja durch die WHO und

die Europäische Kommission negativ in Hinblick auf die Vorteile der Schutzwirkung

beantwortet.

Da die belangte Behörde in Hinblick gelinderer Mittel und eigener Handlungen zur

Minimierung der Gefahr eines akuten Seuchengeschehens keine Überlegungen

angestellt habe, laufe das verfassungsmäßig garantierte Verfahren einer bloßen

Anzeige von Versammlungen auf ein Genehmigungssystem hinaus. Eine

Bewilligung im Rahmen eines Konzessionssystems für Versammlungen sei mit dem

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unvereinbar (VfSlg.11.651/1988 und

11.866/19888 zum Verbot einer Versammlung einer vorherigen behördlichen

Bewilligung zu unterwerfen mwN).

Weshalb davon auszugehen war, dass es bei einer Versammlung von einer im

Parlament vertretenen politischen Partei zwingend zu Verstößen gegen § 12 Abs. 2

der 3. COVID-19-NotMV kommen solle, bleibe völlig offen. Damit würde diese

Bestimmung die Grundlage einer völlig beliebigen und willkürlichen Beschränkung

der Art. 12 StGG, Art. 11 EMRK und des Versammlungsgesetzes. Darüber hinaus

mangele dem § 12 Abs. 2 der 3. COVID-19-NotMV die Einschlägigkeit für

Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Diese setze nämlich

Versammlungen mit Veranstaltungen gleich, was eine gänzliche Verkennung der

Rechtslage darstelle. Eine Versammlung, und eine solche liege hier vor, genieße

den höchsten Schutz nach Art. 12 StGG und Art. 11 EMRK, welche eine

Einschränkung durch bloße Verordnung verbiete.

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Bei der Beurteilung der zu erwartenden Verletzungen von Seuchenbestimmungen

werde auf „zahlreiche Medienberichte“ durch die belangte Behörde rekurriert.

Damit gebe die belangte Behörde zu erkennen, Ermittlungen und damit

Beweismittel schuldig geblieben zu sein. Eine Schlussbasis für Erwägung fehle

damit, sodass nicht nur ein Begründungsmangel, sondern der Mangel der

Unbegründetheit vorliege. Die Einschätzung des LVT Wien vom 28.1.2021 sei keine

taugliche Entscheidungsgrundlage, weil diese vor der Anmeldung der

Versammlung erfolgte und etwas nicht beurteilt werden könne, was nicht einmal

noch mitgeteilt worden sei. Weiters verlange der VfGH in VfSlg. 5.087/1966, für

die Beurteilung einer „Gesundheitsgefährdung“, dass auf „konkret, festgestellte,

objektiv erfassbare Umstände“ rekurriert wird. Der von der belangten Behörde

angefragte Gesundheitsdienst der Stadt Wien antworte nur in sehr allgemeiner

Weise und gehe auf die konkrete Veranstaltung nicht ein. Folgte man diesen

Argumenten, könnten hinkünftig alle Versammlungen ohne weiteres untersagt

werden. Als einzelne Empfehlung des Gesundheitsdienstes sei noch

hervorzuheben, dass eine erhöhte Übertragungsgefahr nur dann gegeben wäre,

wenn Kontakte ohne Einhaltung des notwendigen Abstandes und ein Tragen eines

Mund-Nasen-Schutzes unterbliebt. Die belangte Behörde stütze ihre Untersagung

auf ein alternatives Fehlen.

Das Verwaltungsgericht Wien hat erwogen:

Sachverhalt:

Am 26.1.2021 richtete Polizeipräsident … per Email eine Anfrage an die

Oberphysikatsrätin der Stadt Wien, …, betreffend „Demonstrationen am WE

30./31.1“ mit dem Ersuchen um Informationen aus gesundheitlicher Sicht zu

nachstehenden Fragen:

1) „Ist bei einer Versammlung von mehreren hundert bis uU mehreren tausend

Menschen, die den verordneten Mindestabstand von 2 Metern nicht

einhalten und überdies überwiegend keinen eng anliegenden NMS tragen,

damit zu rechnen, dass unter Bedachtnahme darauf, dass die Menschen im

Regelfall laut skandieren und ihren Forderungen so freien Lauf lassen – auch

im Hinblick auf die neu auftretenden Mutationsvarianten des Virus (und die

5

damit zusammenhängenden besorgniserregenden Medienberichte) – eine

erhebliche Gefahr der Ansteckung unter den Versammlungsteilnehmern

entstehen wird und somit mit einer unkontrollierbaren Weiterverbreitung

des Virus in der Bevölkerung gerechnet werden kann?

2) Würden derartige Menschenansammlungen die Bemühungen der

Gesundheitsbehörde, die 7 Tages-Inzidenz weiter zu senken, erheblich

konterkarieren?“

Am 27.1.2021 übermittelte der Gesundheitsdienst der Stadt Wien per Email eine

Antwort an den Polizeipräsidenten persönlich mit nachstehendem Inhalt:

„Sehr geehrter Herr Landespolizeipräsident …,

die Corona-Kommission, als beratendes Gremium des für Gesundheit zuständigen

Bundesministers weist in der letzten Empfehlung vom 21.1.2021 auf die erhöhte

Übertragbarkeit der SARS-CoV-2 Virus-Mutante B.1.1.7 und die sich daraus

ergebende Gefahr eines neuerlich sehr starken exponentiellen Anstiegs der

Fallzahlen hin. Vor diesem Hintergrund und dem nach wie vor hohen Fallgeschehen

hat die Corona-Kommission empfohlen, die gesetzten präventiven Massnahmen

zur Kontaktreduktion weiter fortzusetzen. Es wurde auch angemerkt, dass die

Akzeptanz der Bevölkerung notwendig ist, um auch weiterhin die notwendigen

Rückgänge des Fallgeschehens erreichen zu können. Die epidemiologische

Situation mit einer steigenden Anzahl an Infektionen, bei denen erste

Testergebnisse auf mutierte Varianten des SARS-CoV-2- Virus hinweisen, hat dazu

geführt, dass in weiten Bereichen zum Schutz vor Ansteckungen das Tragen von

FFP2-Schutzmasken vorgeschrieben wurde und der vorgeschriebene

Mindestabstand auf 2 Meter ausgeweitet wurde. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass

bei den neuen Virusvarianten Kontakte ohne Einhaltung des notwendigen Abstands

und ohne Tragen von Schutzmasken aufgrund der erhöhten Übertragbarkeit in

wenigen Tagen zu mehr Folgefällen führen können, als bisher beobachtet. Wenn

Personen, die das Virus ausscheiden, an der Versammlung teilnahmen, ohne den

geforderten Abstand einzuhalten und ohne einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen,

kann es vor diesem Hintergrund zu Übertragungen kommen, die speziell auch

aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit von Kontakten die Bemühungen zur

Reduktion der Fallzahlen konterkarieren.“

6

Die Zeichnung und die Emailadresse sind im Akt geschwärzt, sodaß eine

persönliche Zuordnung verunmöglicht wurde.

Auf der offiziellen homepage der „Corona-Kommission“ (Bewertungskriterien |

Corona Ampel (corona-ampel.gv.at) finden sich eine aktuelle Risikoeinschätzung

und Bewertungskriterien.

Am 28.1.2021 übermittelte das Landesamt für Verfassungsschutz und

Terrorismusbekämpfung einen Aktenvermerk zur“ Einschätzung betr.

Corona-Demos am 30. Und 31.1.202“. Darin wurde im Wesentlichen ausgeführt,

dass es – bezugnehmend auf vorangegangene Versammlungen – auf weiteren

Versammlungen zu Verstößen gegen die Covid 19 Maßnahmen kommen würde.

Für die Anmeldungen würden unbekannte „Strohmänner“ vorgeschickt werden,

welche aufgrund ihrer Unbescholtenheit zur Umgehung einer behördlichen

Untersagung Verwendung fänden. Weiters sei seitens der „führenden Figuren der

Szene“ aufgerufen worden, möglichst zahlreiche Versammlungen anzumelden, um

die Behörde zu beschäftigen und möglichst viele Polizisten dezentral zu binden.

Nur durch die Untersagung sämtlicher Versammlungen könne sichergestellt

werden, dass nicht die eine oder andere nicht untersagte Versammlung zum

Sammelbecken für präsumtive Teilnehmer anderer Versammlungen würde.

Abschließend wurde wörtlich die Lage zusammengefasst wie folgt:

„Aufgrund der groß angelegten Mobilisierung und aufgrund des großen Erfolges

der „Corona-Demos“ am 16.1.2021 ist mit einer sehr großen Teilnehmerzahl

(mehrere Tausend) zu rechnen. Eine Einhaltung des vorgeschriebenen

Mindestabstandes von 2 m scheint daher aus ha. Sicht denkunmöglich. Darüber

hinaus ist aufgrund einschlägiger Aufrufe sowie Erfahrungen bei vergangenen

Anlässen damit zu rechnen, dass ein Großteil der Teilnehmer die COVID-19

Bestimmungen (Abstand als auch MNS-Schutz) gezielt und vorsätzlich

missachten wird.“

Bearbeiter und Zeichnender wurden im Akt wieder geschwärzt.

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Sowohl die Stellungnahme des LVT als auch die Information des

Gesundheitsdienstes der Stadt Wien ergingen ganz allgemein und vor allem vor

der Anzeige einer beabsichtigten Versammlung durch die A. (sic!).

Die A. brachte mit 29.1.2021 eine Versammlung (dicte Kundgebung) zum Thema

„Allgemeine Information der A.“ am 31.1.2021 von 14:34 bis 18:00 Uhr der

Landespolizeidirektion Wien zur Kenntnis. Schutzzone und Abstand werden

eingehalten. Kurz darauf wurde eine Änderung des Standortes von C.-platz auf

B.-Platz mitgeteilt.

Darauf brachte die Landespolizeidirektion Wien, Referat für Vereins-,

Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, die Anzeige dem Magistrat der

Stadt Wien, MA 15, zur Kenntnis und bat um „weitere Veranlassung“. Um

Mitteilung von Bedenken gegen die Abhaltung der Versammlung aus

gesundheitsbehördlicher Sicht wird ersucht.

Mit 30.1.2021 richtete in Vertretung der Referatsleiter für Vereins-,

Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten der Landespolizeidirektion

Wien der A. die beabsichtigte Untersagung der Versammlung aus. Als Begründung

wird die befürchtete Missachtung von verordnetem Mindestabstand und Mund-

/Nasenschutz genannt. Dies wiederum auf der erwarteten großen Teilnehmerzahl

von zumindest 10.000 Personen. Die A. ging bei ihrer Anzeige von 2.000 aus.

In weiterer Folge erging der Untersagungsbescheid.

Diese Feststellung gründen auf den im Akt erliegenden Schriftstücken.

Rechtlich folgt:

Gemäß § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz, BGBl. Nr. 98/1953 idF BGBl. I Nr.

63/2017 sind Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder

deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet,

von der Behörde zu untersagen.

8

Gemäß Art. 11 Abs. 1 EMRK BGBl. Nr. 210/1958 idF BGBl. III Nr. 30/1998, haben

alle Menschen das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen

zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutz ihrer Interessen

Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.

Gemäß Abs. 2 erster Satz leg. cit. darf die Ausübung dieser Rechte keinen anderen

Einschränkungen unterworfen werden als den vom Gesetz vorgesehenen, die in

einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen und öffentlichen

Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung,

des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und

Freiheiten anderer notwendig sind.

Den Ausführungen in der Beschwerde ist in allen Punkten zuzustimmen. Des

Weiteren mangelt es dem Bescheid aus folgenden Gründen an einer haltbaren

Begründung für eine Untersagung:

Sämtliche Anfragen wurden bereits vor der Bekanntgabe der

verfahrensgegenständlichen Versammlung gestellt. Die Antworten berücksichtigen

in keiner Weise die konkrete Versammlung der A..

Darüber hinaus ist zu der beauftragten „Information aus gesundheitlicher Sicht“

Nachstehendes auszuführen:

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“,

„Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses

Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der

Seuchenlage nicht gerecht. Für die WHO (WHO Information Notice for IVD Users

2020/05, Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR)

for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021) ausschlaggebend ist die Anzahl der

Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger

„Fallzahlen“. Damit bleibt es schon damit offen, von welchen Zahlen die

„Information“ ausgeht. Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der

Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht

nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene

Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von

PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen,

9

welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut

getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem

Erfinder der PCR-Tests, … ( https://www.youtube.com/watch?…). Mutatis

mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und

daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen

aussagt.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E.,

Alexander, D., Garnett, L., … & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severe

acute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. Clinical

Infectious Diseases, 71(10), 2663-2666.) ist bei CT-Werten größer als 24 kein

vermehrungsfähiger Virus mehr nachweisbar und ein PCR Test nicht dazu

geeignet, die Infektiosität zu bestimmen.

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-

19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis

von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von

klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit SARS-CoV-2 spezifischem

Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von

SARS-CoV- spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt.

Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten

Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO.

Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO

abgelehnt, siehe oben.

Das Abstellen auf eine Antigen-Feststellung mit klinischen Kriterien (bestätigter

Fall 2) läßt offen, ob die klinische Abklärung durch einen Arzt erfolgt ist, dem sie

ausschließlich vorbehalten ist; maW: ob eine Person krank ist oder gesund, muss

von einem Arzt getroffen werden (vgl. § 2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz 1998,

BGBl. I. Nr. 169/1998 idF BGBl. I Nr. 31/2021).

Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender

Symptomatik hochfehlerhaft sind (https://www.ages.at/…). Dennoch stützt sich

10

die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests

(siehe Monitoring der Covid-19 Schutzmaßnahmen, Kurzbericht 21.1.2021).

Ein Antigen-Test bestätigt einen Fall (3) auch dann, wenn eine

Kontaktnachverfolgung zu der zu bestätigenden Person erfolgreich war. Damit

werden dann zwei aufeinandertreffende Antigen-positiv getestete Personen auf

einmal zum bestätigten Fall auch ohne klinischer Manifestation und ohne PCR-Test

unter Anwendung der WHO-Richtlinien.

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers

zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der

Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass selbst beim Verwenden der Fallzahlen

nach der Definition der WHO die jeweiligen Modelle des Seuchengeschehens und

die Bezüglichkeit der Zahlen ausschlaggebend für eine richtige Beurteilung sind.

Sowohl in den Bewertungskriterien als auch in der aktuellen Risikoeinschätzung

der Corona-Kommission vom 21.1.2021 finden sich dazu nur Sekundärquellen. Es

wird auf die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und

Ernährungssicherheit GmbH) und auf die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH)

verwiesen. Mitteilungen von diesen werden offenbar ungeprüft zugrunde gelegt

und die von diesen dafür verwandten wissenschaftlichen Quellen sowie statistisch

prognostische Methoden nicht genannt. Besonders hervorzuheben war, dass stark

steigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind.

Insgesamt ist bezüglich der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien

und der darauf fußenden Begründung des Untersagungsbescheides festzuhalten,

dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und

Feststellungen vorliegen.

Dies wird unterstrichen durch die „Limitationen“ der Corona-Kommission, lautend

„Es kann kein Rückschluss auf die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen gezogen

werden, da davon auszugehen ist, dass diese in Wechselwirkung zueinander

stehen und sich in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen.“.

11

Zur rechtlichen Beurteilung einer nicht verwertbaren Information zur Seuchenlage

sowie der Einschätzung des LVT ist ergänzend auszuführen:

Die bloße, abstrakte Befürchtung eines konsenswidrigen Betriebes kann – hier im

Betriebsanlagenrecht – nicht zu einer prophylaktischen Versagung einer

Bewilligung führen (vgl. VwGH vom 21.12.2004, 2002/04/0124; vom 30.06.2004,

2001/04/0204).

Umso mehr dies bei einem Grund- und Freiheitsrecht, dem der Freiheit zu

Versammlungen, zu gelten. Wie der Verfassungsgerichtshof ständig judiziert hat

(vgl. VfGH vom 30.06.2004, B491/03; vom 30.08.2008, B663/08, beginnend mit

RGH vom 23.01.1905, 691/1904), reichen bloße allgemeine Befürchtungen nicht

aus für eine Untersagung einer Versammlung.

Die Untersagung der Versammlung erfolgte zu Unrecht, weshalb spruchgemäß zu

entscheiden war.

Die ordentliche Revision ist unzulässig, da keine Rechtsfrage im Sinne des Art. 133

Abs. 4 B-VG zu beurteilen war, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder

weicht die gegenständliche Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des

Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer Rechtsprechung. Weiters ist

die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als

uneinheitlich zu beurteilen. Ebenfalls liegen keine sonstigen Hinweise auf eine

grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vor.

B e l e h r u n g

Gegen dieses Erkenntnis besteht die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde

beim Verfassungsgerichtshof und/oder einer außerordentlichen Revision beim

Verwaltungsgerichtshof.

Die Beschwerde bzw. außerordentliche Revision ist innerhalb von sechs Wochen

ab dem Tag der Zustellung des Erkenntnisses durch einen bevollmächtigten

Rechtsanwalt abzufassen und ist die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof

12

und/oder die außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof beim

Verwaltungsgericht Wien einzubringen.

Für die Beschwerde bzw. die außerordentliche Revision ist eine Eingabegebühr von

je 240 Euro beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel zu

entrichten. Ein diesbezüglicher Beleg ist der Eingabe anzuschließen.

Es besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe für das Verfahren vor dem

Verwaltungsgerichtshof (siehe § 61 VwGG) bzw. Verfassungsgerichtshof (siehe

§ 35 VfGG in Verbindung mit § 64 Absatz 1 ZPO) zu beantragen.

Dr. Frank

Richter