Weimarer Gerichtsurteil zum Schulbetrieb vom 8.4.2021

Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist:

Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anit-Corona-Massnahmen. Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes “Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB”, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.

Die Verfahren nach § 1666 BGB können von Amts wegen eingeleitet werden sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn das Gericht aus Gründen des Kindeswohls, § 1697a BGB, ein Einschreiten für geboten hält.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Der Richter führt aus: “Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender„Gegenstände“)…

Der Richter stellt fest: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”

Auf die landesrechtlichen Vorschriften, auf denen die Maßnahmen beruhen, können sich die Schulleitungen, Lehrkräfte und andere nach der Überzeugung des Gerichts nicht berufen, weil diese verfassungswidrig und damit nichtig sind. Grund: Sie verstoßen gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 20, 28 Grundgesetz).

“Nach diesem auch als Übermaßverbot bezeichneten Grundsatz müssen die zur Erreichung eines legitimen Zwecks vorgesehenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn – soll heißen: bei Abwägung der mit ihnen erreichten Vor- und Nachteile – sein. Die entgegen § 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Maßnahmen sind bereits ungeeignet, den mit ihnen verfolgten grundsätzlich legitimen Zweck zu erreichen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV- 2 abzusenken. In jedem Fall sind sie aber unverhältnismäßig im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen/Kollateralschäden steht kein erkennbarer Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüber.”, so der Richter.

Er stellt klar: “Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Beteiligten die Verfassungswidrigkeit der Eingriffe in ihre Rechte zu begründen hätten, sondern umgekehrt der Freistaat Thüringen, der mit seinen landesrechtlichen Vorschriften in die Rechte der Beteiligten eingreift, mit der gebotenen wissenschaftlichen Evidenz beweisen müsste, dass die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die angestrebten Zwecke zu erreichen, und dass sie ggfls. verhältnismäßig sind. Das ist bisher nicht ansatzweise geschehen.”

  1. 1. Der fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte

Zur Überzeugung des Gerichts hat die Gutachterin Prof. Kappstein nach Auswertung der gesamten internationalen Datenlage zu dem Thema Masken dargelegt, dass eine Effektivität von Masken für gesunde Personen in der Öffentlichkeit nicht durch wissenschaftliche Evidenz belegt ist.

Im Urteil heisst es: “Ebenso sind ‚Fremdschutz‘ und die ‚unbemerkte Übertragung‘, womit das RKI seine ‚Neubewertung‘ begründet hat, nicht durch wissenschaftliche Fakten gestützt. Plausibilität, mathematische Schätzungen und subjektive Einschätzungen in Meinungsbeiträgen können bevölkerungsbezogene klinisch-epidemiologische Untersuchungen nicht ersetzen. Experimentelle Untersuchungen zur Filterleistung von Masken und mathematische Schätzungen sind nicht geeignet, eine Wirksamkeit im wirklichen Leben zu belegen. Die internationalen Gesundheitsbehörden sprechen sich zwar für das Tragen von Masken im öffentlichen Raum aus, sagen aber auch, dass es dafür keine Belege aus wissenschaftlichen Untersuchungen gibt. Vielmehr sprechen alle gegenwärtig verfügbaren wissenschaftlichen Ergebnisse dafür, dass Masken keinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben. Durchweg alle Publikationen, die als Beleg für die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum angeführt werden, lassen diese Schlussfolgerung nicht zu. Das gilt auch für die sog. Jena-Studie, wie die Gutachterin im Gutachten eingehend darlegt. Denn bei der Jena-Studie – wie die große Mehrheit der weiteren Studien eine auf theoretischen Annahmen beruhende rein mathematische Schätzungs- oder Modellierungsstudie ohne reale Kontaktnachverfolgung mit Autoren aus dem Bereich der Makroökonomie ohne epidemiologische Kenntnisse – bleibt, wie von der Gutachterin detailliert erläutert, der entscheidende epidemiologische Umstand unberücksichtigt, dass die Infektionswerte bereits vor Einführung der Maskenpflicht in Jena am 6. April 2020 (etwa drei Wochen später im ganzen Bundesgebiet) deutlich zurückgingen und es bereits Ende März 2020 kein relevantes Infektionsgeschehen in Jena mehr gab.”

Die Masken sind nicht nur nutzlos, sie sind auch gefährlich, urteilt das Gericht: “Jede Maske muss, wie die Gutachterin weiter ausführt, um prinzipiell wirksam sein zu können, richtig getragen werden. Masken können zu einem Kontaminationsrisiko werden, wenn sie angefasst werden. Sie werden aber von der Bevölkerung zum einen nicht richtig getragen und zum anderen sehr häufig mit den Händen berührt. Das ist ebenso bei Politikern zu beobachten, die im Fernsehen zu sehen sind. Der Bevölkerung wurde nicht beigebracht, Masken richtig zu benutzen, es wurde nicht erklärt, wie man sich unterwegs die Hände waschen soll bzw. wie eine effektive Händedesinfektion durchgeführt wird. Es wurde ferner nicht erklärt, warum die Händehygiene wichtig ist und dass man darauf achten muss, sich mit den Händen nicht an Augen, Nase und Mund zu fassen. Die Bevölkerung wurde mit den Masken quasi allein gelassen. Das Infektionsrisiko wird durch das Tragen der Masken nicht nur nicht gesenkt, sondern durch die inkorrekte Handhabung der Maske noch gesteigert. Die Gutachterin legt dies in ihrem Gutachten ebenso eingehend dar wie den Umstand, dass und aus welchen Gründen es „wirklichkeitsfremd“ ist, den angemessenen Umgang der Bevölkerung mit Masken zu erreichen.”

“Die Übertragung von SARS-CoV-2 durch ‚Aerosole‘, also durch die Luft, ist medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich unbewiesen. Sie stellt eine Hypothese dar, die hauptsächlich auf Aerosol-Physiker zurückgeht, die der Gutachterin zufolge nachvollziehbarerweise von ihrem Fachgebiet her medizinische Zusammenhänge nicht beurteilen können. Die ‚Aerosol‘- Theorie ist für das menschliche Zusammenleben außerordentlich schädlich und führt dazu, dass sich Menschen in keinem Innenraum mehr sicher fühlen können, und manche fürchten sich sogar außerhalb von Gebäuden vor einer Infektion durch ‚Aerosole‘. Zusammen mit der ‚unbemerkten‘ Übertragung führt die ‚Aerosol‘-Theorie dazu, dass in jedem Mit-Menschen ein Infektionsrisiko gesehen werden kann.

Die geänderten Einlassungen der Politik zu Masken, erst Stoffmasken in 2020, dann seit Anfang 2021 entweder OP-Masken oder FFP2-Masken, lassen jede klare Linie vermissen. Auch wenn OP-Masken und FFP-Masken beides medizinische Masken sind, haben sie unterschiedliche Funktionen und sind deshalb nicht austauschbar. Entweder hat die Politik, die diese Entscheidungen getroffen hat, selbst nicht verstanden, wozu welcher Maskentyp sich prinzipiell eignet, oder es kommt ihr darauf nicht an, sondern nur auf den symbolischen Wert der Maske. Die Masken-Entscheidungen der Politik sind aus der fachlichen Sicht der Gutachterin nicht nachvollziehbar und schonend ausgedrückt als unplausibel zu bezeichnen.

Die Gutachterin weist weiter darauf hin, dass es keine wissenschaftlichen Untersuchungen zum Abstandhalten außerhalb der medizinischen Patientenversorgung gibt. Zusammenfassend können dazu nach ihrer Ansicht zur Überzeugung des Gerichts lediglich folgende Regeln aufgestellt werden:

1. Bei vis-à-vis-Kontakten einen Abstand von etwa 1,5 m (1 – 2 m) einzuhalten, wenn eine der beiden Personen Symptome einer Erkältung hat, kann als eine sinnvolle Maßnahme bezeichnet werden. Im wissenschaftlichen Sinne gesichert ist sie allerdings nicht, sondern es gibt lediglich Anhalt dafür oder kann als plausibel bezeichnet werden, dass es eine wirksame Maßnahme ist, um sich vor einem Erregerkontakt durch Tröpfchen respiratorischen Sekrets zu schützen, wenn die Kontaktperson Zeichen einer Erkältung hat. Ein Rundum-Abstand dagegen ist nicht sinnvoll, um sich zu schützen, wenn die Kontaktperson erkältet ist.

2. Einen Rundum-Abstand oder auch nur einen vis-à-vis-Abstand von etwa 1,5 m (1 – 2 m) zu einhalten, wenn keiner der anwesenden Personen Zeichen einer Erkältung hat, wird durch wissenschaftliche Daten nicht gestützt. Dadurch wird aber das Zusammenleben der Menschen und insbesondere der unbeschwerte Kontakt unter Kindern sehr stark beeinträchtigt, ohne dass ein Nutzen im Sinne des Infektionsschutzes erkennbar ist.

3. Nahe Kontakte, also unter 1,5 m (1 – 2 m), unter Schülern oder zwischen Lehrern und Schülern oder unter Kollegen bei der Arbeit etc. stellen aber auch selbst dann kein Risiko dar, wenn einer von beiden Kontaktpersonen Erkältungszeichen hat, weil die Dauer solcher Kontakte in der Schule oder auch bei Erwachsenen irgendwo in der Öffentlichkeit viel zu kurz ist, damit es zu einer Tröpfchenübertragung kommen kann. Das zeigen auch Untersuchungen aus Haushalten, wo trotz des engen Zusammenlebens mit zahlreichen Haut- und Schleimhautkontakten nur wenige Mitglieder des Haushalts erkranken, wenn einer eine respiratorische Infektion hat.”

Hinsicht der Übertragungsraten von symptomatischen, präsymptomatischen und asymptomatischen Menschen folgt das Gericht der Einschätzung von Prof. Kappstein. Es schreibt:

“Präsymptomatische Übertragungen sind nach ihren Ausführungen möglich, aber nicht zwangsläufig. In jedem Fall sind sie ihr zufolge bei Auswertung realer Kontaktszenarien deutlich geringer als bei mathematischen Modellierungen.

Aus einem im Dezember 2020 erschienenen systematischen Review mit Metaanalyse über Corona-Übertragungen in Haushalten stellt sie eine zwar höhere, aber immer noch nicht überhöhte Übertragungsrate bei symptomatischen Index-Fällen von 18 % einer äußerst geringen Übertragung bei asymptomatischen Fällen von lediglich 0,7 % gegenüber. Die Möglichkeit, dass Asymptomatische, vormals als Gesunde bezeichnet, das Virus übertragen, ist daher bedeutungslos.”

Zusammenfassend stellt das Gericht fest: “Es gibt keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können. Diese Aussage trifft auf Menschen aller Altersgruppen zu, also auch auf Kinder und Jugendliche sowie auf asymptomatische, präsymptomatische und symptomatische Personen.

Im Gegenteil besteht eher die Möglichkeit, dass durch die beim Tragen von Masken noch häufigeren Hand-Gesichtskontakte das Risiko erhöht wird, selbst mit dem Erreger in Kontakt zu kommen oder Mit-Menschen damit in Kontakt zu bringen. Für die normale Bevölkerung besteht weder im öffentlichen noch im privaten Bereich ein Infektionsrisiko, das durch das Tragen von Gesichtsmasken (oder anderen Maßnahmen) gesenkt werden könnte. Es gibt keinen Anhalt dafür, dass die Einhaltung von Abstandsvorschriften das Infektionsrisiko senken kann. Dies gilt für Menschen aller Altersgruppen, also auch für Kinder und Jugendliche.”

Auch nach den umfangreichen Feststellungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner gibt es “bisher keine hochwertige wissenschaftliche Evidenz dafür, dass durch das Tragen von Gesichtsmasken das Infektionsrisiko nennenswert gesenkt werden kann. Die Empfehlungen des RKI und der S3-Leitlinie der Fachgesellschaften beruhen nach den Feststellungen des Gutachters auf Beobachtungsstudien, Laboruntersuchungen zum Filtereffekt und Modellierungsstudien, welche nur niedrige und sehr niedrige Evidenz liefern, weil aus solchen Studien aufgrund der zugrundeliegenden Methodik keine wirklich validen Schlüsse auf den Effekt von Masken im Alltag und an Schulen gezogen werden können. Zudem sind die Ergebnisse der einzelnen Studien heterogen und neuere Beobachtungsstudien liefern ebenfalls widersprechende Befunde.”

Der Richter stellt fest: “Hinzu kommt, dass das erreichbare Ausmaß der Reduktion des Ansteckungsrisikos durch das Maskentragen an Schulen an sich sehr gering ist, weil an Schulen auch ohne Masken sehr selten Ansteckungen auftreten. Dementsprechend ist die absolute Risikoreduktion so gering, dass eine Pandemie damit nicht in relevanter Weise bekämpft werden kann… Die aktuell angeblich steigenden Infektionszahlen bei Kindern gehen nach den Ausführungen des Gutachters mit hoher Wahrscheinlichkeit in Wirklichkeit darauf zurück, dass die Testanzahl bei den Kindern in den vorangegangenen Wochen stark zugenommen hat. Da das Ansteckungsrisiko an Schulen an sich sehr klein ist, ist selbst bei einer möglichen Erhöhung der Ansteckungsrate bei der neuen Virusvariante B.1.1.7 in der in Studien vermuteten Größenordnung nicht damit zu rechnen, dass sich an Schulen die Virusausbreitung nennenswert erhöht. Diesem geringen Nutzen stehen zahlreiche mögliche Nebenwirkungen in Bezug auf das körperliche, psychische und soziale Wohlergehen von Kindern entgegen, unter denen zahlreiche Kinder leiden müssten, um eine einzige Ansteckung zu verhindern. Diese legt der Gutachter unter anderem anhand des in der Fachzeitschrift Monatsschrift Kinderheilkunde veröffentlichten Nebenwirkungsregisters eingehend dar.”

2. Die Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens

Zum PCR-Test schreibt das Gericht: “Bereits die Gutachterin Prof. Dr. med. Kappstein weist in ihrem Gutachten darauf hin, dass mit dem verwendeten PCR-Test lediglich genetisches Material nachgewiesen werden kann, nicht aber, ob die RNA aus infektionstüchtigen und somit replifikationsfähigen (= vermehrungsfähigen) Viren stammt.

Auch die Gutachterin Prof. Dr. rer. biol. hum. Kämmerer bestätigt in ihrem molekularbiologischen Sachverständigengutachten, dass ein PCR-Test – auch wenn er korrekt durchgeführt wird – keinerlei Aussage dazu treffen kann, ob eine Person mit einem aktiven Erreger infiziert ist oder nicht.

Denn der Test kann nicht unterscheiden zwischen „toter“ Materie*, z.B. einem völlig harmlosen Genomfragment als Überbleibsel des Kampfes des körpereigenen Immunsystems gegen eine Erkältung oder eine Grippe (solche Genom-Fragmente finden sich noch viele Monate, nachdem das Immunsystem das Problem „erledigt“ hat) und „lebender“ Materie, d.h. einem „frischen“, reproduktionsfähigen Virus.

So wird die PCR beispielsweise auch in der Forensik eingesetzt, um aus Haarresten oder anderen Spurenmaterialien mittels PCR vorhandene Rest-DNA so zu vervielfältigen, dass die genetische Herkunft des/der Täter erkennbar ist („Genetischer Fingerabdruck“).

Selbst wenn also bei der Durchführung der PCR inclusive aller vorbereitenden Schritte (PCR-Design und Etablierung, Probenentnahme, Aufbereitung und PCR-Durchführung) alles „richtig“ gemacht wird, und der Test positiv ist, d.h.: eine Genom-Sequenz erkennt, welche ggf. auch in einem oder sogar dem konkreten „Corona“-Virus (SARS-CoV-2) existiert, bedeutet dies unter keinen Umständen, dass die Person, welche positiv getestet wurde, mit einem replizierenden SARS-CoV-2 infiziert und folglich für andere Personen ansteckend = gefährlich ist.

Vielmehr müssen für die Feststellung einer aktiven Infektion mit SARS-CoV-2 weitere, und zwar konkret diagnostische Methoden wie die Isolation von vermehrungsfähigen Viren eingesetzt werden.

Unabhängig von der prinzipiellen Unmöglichkeit, mit dem PCR-Test eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen, hängen darüber hinaus die Ergebnisse eines PCR-Tests nach den Ausführungen der Gutachterin Prof. Dr. Kämmerer von einer Reihe von Parametern ab, die zum einen erhebliche Unsicherheiten bedingen und zum anderen gezielt so manipuliert werden können, dass viele oder wenige (scheinbar) positive Ergebnisse erzielt werden.

Von diesen Fehlerquellen sollen zwei markante herausgegriffen werden.

Dazu gehört zum einen die Zahl der zu testenden Zielgene. Diese wurde nach den Vorgaben der WHO von ursprünglich drei sukzessive auf eins reduziert.
Die Gutachterin rechnet vor, dass durch die Verwendung nur noch eines zu testenden Zielgens bei einer Mischpopulation von 100.000 Tests mit keiner einzigen tatsächlich infizierten Person aufgrund einer bei einem Instand-Ringversuch festgestellten mittleren Fehlerrate sich ein Ergebnis von 2.690 falsch positiv Getesteten ergibt. Bei Verwendung von 3 Zielgenen wären es lediglich 10 falsch positiv Getestete.

Würden die 100.000 durchgeführten Tests repräsentativ bei 100.000 Bürgern einer Stadt/eines Landkreises innerhalb von 7 Tagen durchgeführt sein, so ergibt sich alleine aus dieser Reduzierung der verwendeten Zielgene hinsichtlich der „Tagesinzidenz“ ein Unterschied von 10 Falsch-Positiven gegenüber 2690 Falsch-Positiven und davon abhängig die Schwere der ergriffenen Freiheitsbeschränkungen der Bürger.

Wäre konsequent die korrekte „Targetanzahl“ von drei bzw. sogar besser (wie z.B. in Thailand) bis zu 6 Genen für die PCR-Analyse verwendet worden, hätte sich die Rate der positiven Tests und damit die „7-Tagesinzidenz“ fast komplett auf null reduziert.

Zum anderen gehört zu den Fehlerquellen der sog. ct-Wert, also die Zahl der Amplifikations- /Verdopplungsschritte, bis zu der der Test noch als „positiv“ gewertet wird.

Die Gutachterin weist darauf hin, dass nach einhelliger wissenschaftlicher Meinung alle „positiv“-Resultate, die erst ab einem Zyklus von 35 erkannt werden, keinerlei wissenschaftliche (d.h.: keine evidenzbasierte) Grundlage haben. Im Bereich ct-Wert 26-35 kann der Test nur als positiv gewertet werden, wenn mit Virusanzucht abgeglichen. Der mit Hilfe der WHO weltweit propagierte RT-qPCR Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 hingegen war (und ihm folgend auch alle anderen auf ihm als Blaupause basierenden Tests) auf 45 Zyklen eingestellt, ohne einen CT-Wert für „positiv“ zu definieren.

Dazu kommt noch, dass bei der Anwendung des RT-q-PCR-Tests die WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 zu beachten ist (Nr. 12 der rechtlichen Hinweise des Gerichts). Danach muss, soweit das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen sowie Differentialdiagnostik betrieben werden; nur dann kann nach diesen Vorgaben ein positiver Test gezählt werden. https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information- notice-for-ivd-users-2020-05.

Auch die zum Massentest eingesetzten Antigen-Schnelltests können nach den Darlegungen im Gutachten keinerlei Aussage über eine Infektiosität leisten, da hiermit nur Protein- Bestandteile ohne Zusammenhang mit einem intakten, vermehrungsfähigen Virus nachgewiesen werden können.

Um eine Abschätzung der Infektiosität der getesteten Personen zu erlauben, müsste der jeweilig durchgeführte positive Test (ähnlich wie der RT-qPCR) individuell mit einer Anzüchtbarkeit von Viren aus der Testprobe abgeglichen werden, was unter den extrem variablen und nicht überprüfbaren Testbedingungen unmöglich ist.

Schließlich weist die Gutachterin darauf hin, dass die geringe Spezifität der Tests eine hohe Rate an falsch positiven Ergebnissen bedingt, welche unnötige personelle (Quarantäne) und gesellschaftliche (z.B. Schulen geschlossen, „Ausbruchsmeldungen“) Folgen nach sich ziehen, bis sie sich als Fehlalarm entpuppen. Die Fehlerwirkung, also eine hohe Zahl von Falsch-Positiven, ist gerade bei Tests an Symptomlosen besonders stark.

Festzuhalten bleibt, dass der verwendete PCR-Test ebenso wie die Antigen-Schnelltests, wie gutachterlich nachgewiesen, prinzipiell nicht zur Feststellung einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 geeignet sind. Dazu kommen die beschriebenen und andere im Gutachten aufgeführte Fehlerquellen mit gravierenden Auswirkungen, so dass eine adäquate Feststellung des Infektionsgeschehens mit SARS-CoV-2 in Thüringen (und bundesweit) nicht ansatzweise vorhanden ist.

Ohnehin wird der Begriff der „Inzidenz“ vom Landesverordnungsgeber fehlgebraucht. Denn „Inzidenz“ meint eigentlich das Auftreten von Neuerkrankungen in einer (immer wieder getesteten und ggfls. ärztlich untersuchten) definierten Personengruppe in einem definierten Zeitraum, vgl. Nr. 11 der rechtlichen Hinweise des Gerichts. Tatsächlich aber werden undefinierte Personengruppen in undefinierten Zeiträumen getestet, so dass es sich beidem, was als „Inzidenz“ ausgegeben wird, lediglich um schlichte Melderaten handelt.

Die infection fatality rate jedenfalls beträgt nach einer Metastudie des Medizinwissenschaftlers und Statistikers John Ioannidis, eines der meistzitierten Wissenschaftler weltweit, die im Oktober 2020 in einem Bulletin der WHO veröffentlicht wurde, 0,23 % und liegt damit nicht höher als bei mittelschweren Influenzaepidemien.https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf

Ioannidis kam auch in einer im Januar 2021 veröffentlichten Studie zum Ergebnis, dass lockdowns keinen signifikanten Nutzen haben.

3. Die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Schnelltests in den Schulen

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Zu diesen personenbezogenen Daten gehört auch ein Testergebnis. Ein solches ist darüber hinaus ein persönliches Gesundheits-„Datum“ im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), das grundsätzlich niemanden etwas angeht.

Auch dieser Grundrechtseingriff ist verfassungswidrig. Denn bei den konkreten Abläufen des Testgeschehens in den Schulen erscheint es unvermeidlich, dass zahlreiche weitere Personen (Mitschüler, Lehrer, andere Eltern) Kenntnis von einem beispielsweise „positiven“ Testergebnis erhalten würden.

Das gilt im Übrigen entsprechend, wenn ähnliche Testbarrieren beim Zugang zum Einkaufen oder zu kulturellen Veranstaltungen errichtet werden.

Hinzu kommt, dass eine etwaige landesrechtlich angeordnete Testpflicht für Schüler bereits nicht vom Infektionsschutzgesetz – unabhängig davon, dass sich dieses seinerseits erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sieht – gedeckt ist.

Nach § 28 IfSG können die zuständigen Behörden in der dort näher bezeichneten Weise die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen, wenn „Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider“ festgestellt werden. Diese können nach § 29 IfSG einer Beobachtung unterworfen werden und haben dann auch erforderliche Untersuchungen zu dulden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es in seinem Beschluss vom 02.03.2021, Az.: 20 NE 21.353, abgelehnt, Beschäftigte in Pflegeheimen von vornherein als krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider anzusehen. Das dürfte auch für Schüler gelten. Aber auch eine Einstufung als ansteckungsverdächtig kommt nicht in Betracht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt als ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG, wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hatte; eine bloß entfernte Wahrscheinlichkeit genügt nicht. Erforderlich ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil. Maßgebend für einen Ansteckungsverdacht ist ausschließlich die Wahrscheinlichkeit eines zurückliegenden Infektionsvorgangs, vgl. Urteil vom 22.03.2012 – 3 C 16/11 – juris Rn. 31 ff. Der BayVGH, a.a.O., hat dies für die Beschäftigten in Pflegeberufen abgelehnt. Für Schüler gilt nichts anderes.

4. Das Recht der Kinder auf Bildung und Schulunterricht

Die Schulkinder unterliegen nicht nur der landesrechtlich geregelten Schulpflicht, sondern haben auch einen Rechtsanspruch auf Bildung und Schulunterricht.
Dieser ergibt sich auch aus Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland geltendes Recht ist.

Danach müssen alle Vertragsstaaten nicht nur den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen, sondern darüber hinaus auch die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich (!) machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen. Die Bildungsziele aus Artikel 29 UN- Kinderrechtskonvention sind dabei einzuhalten.”

5. Ergebnis

Der Richter faßt seine Entscheidung wie folgt zusammen:

Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.

Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.

Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”

Abschliessend merkt der Richter an: “Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:

100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.

Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”

Quelle: http://www.2020news.de

Ostern 2021

Offenbarung 18.23 

und das Licht der Lampe soll nicht mehr in dir leuchten, und die Stimme des Bräutigams und der Braut soll nicht mehr in dir gehört werden. Denn deine Kaufleute waren Fürsten auf Erden, und durch deine Zauberei sind verführt worden alle Völker.

kai phôs luchnou ou mê phanêi en soi eti
kai phônê numphiou kai numphês ou mê akousthêi en soi eti
hoti [hoi] emporoi sou êsan hoi megistanes tês gês
hoti en têi pharmakeiai sou eplanêthêsan panta ta ethnê


Pharmakeia – Zauberei

Der Begriff pharmakeia wurde im Laufe der Zeit sehr abgewertet. Pharmakon ist eine Droge und pharmakeia der Gebrauch von Drogen. Wir unterscheiden drei Stufen in der Bedeutung dieses Wortes.

1. Pharmakeia wird in der Medizin ohne negativen Sinn gebraucht. Platon spricht von den verschiedenen ärztlichen Behandlungsarten: Ätzung, Schnitt, Gebrauch von Drogen und Hungerkuren (Platon, Protageras 354a). Seiner Ansicht nach sollte man ungefährliche Krankheiten nicht durch den Gebrauch von Drogen verschlimmern (Platon, Timaeus 89b).

2. Später kennzeichnet das Wort den Missbrauch von Drogen zur Vergiftung und nicht zur Heilung. Schon bei Platon können wir von dem Gesetz über Giftmorde lesen (Platon, Gesetze 933b), und Demosthenes beschuldigt einen bösen Menschen des Giftmords und anderer Übeltaten (Demosthenes 40.57). Das ist der Anfang des negativen Gebrauchs von pharmakeia.

3. Schliesslich wird das Wort für Zauberei und Hexerei verwandt. Im Falle der ägyptischen Zauberer und Beschwörer, die mit Mose wetteiferten, als Pharao das Volk nicht ziehen lassen wollte, wird es wiederholt gebraucht (2. Mos. 7,11.22; 8,14). Magie und Zauberei gehörten zu den Sünden, für die Jesaja die Vernichtung Babylons durch den Zorn Gottes voraussagte (Jes 47,9.12). Das Wort hat sich also in seiner Bedeutung vollkommen gewandelt.

Das Christentum entfaltete sich zu einer Zeit, als Magie und Zauberei weit verbreitet waren und oft in verbrecherischer Absicht angewandt wurden. In den frühen Jahrhunderten der griechischen Literatur lesen wir sehr wenig von Beschwörung und Zauberei. Plinius erzählt, dass die Magie zur Zeit der Perserkriege von einem Perser namens Osthanes in Griechenland eingeführt wurde (Plinius d. Ä., Naturalis Historia 30.1). Den ersten Hinweis auf verbrecherische Zauberei finden wir in einer Rede des Demosthenes. In der Rede gegen Aristogeiton spricht er von Theoris von Lemnos, „der gemeinen Zauberin“, die wegen ihres bösen Lebenswandels mit Recht zum Tod verurteilt wurde.

Bei den Römern finden wir schon im Zwölftafelgesetz einen Erlass, der das Wegzaubern der Ernte eines anderen verbietet (Seneca, Nat. Questions 14.7). Aber erst in der Spätzeit des Imperiums war die Magie in Rom weit verbreitet. Der Engländer J. R. Mozley schreibt: „Zweifellos wurden damals Versuche gemacht, durch übernatürliche Mittel Feinde zu verletzen und persönliche Vorteile zu erlangen, um die Macht der Magie zu beweisen“ (Article on Superstitio, in W. Smith, Dictionary of Greek and Roman Antiquities). Es gibt viele Grabinschriften, die an Menschen erinnern, deren Tod angeblich durch Magie herbeigeführt wurde. Eine davon lautet: „Hier liegt Eunia Fructuosa. Sie starb eines unverdienten Todes. Durch Zaubersprüche gelähmt lag sie lange danieder, so dass ihr Geist gewaltsam aus ihr gequält wurde ehe er zur Natur zurückkehrte. Die Schatten oder die himmlischen Götter werden die Rächer dieses Verbrechens sein“ (C.I.L. 2756).

Betrachten wir einige Formen der Zauberei aus der damaligen Zeit. Der Name des Menschen, den man schädigen wollte, wurde auf eine Tafel geschrieben, auf der allerlei drohende und Unheil verkündende Zeichen und Wörter eingeritzt waren; oder man machte ein Wachsbild von der betreffenden Person und zerschmolz es dann langsam oder zerstörte es auf andere Weise (Vergil, Ecloce 8.80; Horaz, Satiren 1,8,32). Bleistreifen mit dem Namen der angegriffenen Person darauf wurden angefertigt und mit einem Fluch an die Geister der Unterwelt gerichtet. Das Bleistück wurde dann in ein Grab gelegt, damit die Geister der Unterwelt es auch sehen und dem Fluch gemäss handeln würden. Man vergrub auch Knochen unter dem Haus eines Menschen, um dessen Tod herbeizuführen. Tacitus erzählt, dass man das bei der Ermordung des Germanicus getan habe (Tacitus, Annalen 2.69; Horaz, Satiren 2.8.22). Liebestränke waren sehr gebräuchlich, die Astrologie nahm überhand, und jedes Jahr gab es neue magische Rezepte für die Herstellung von Gold aus unedlen Metallen. Der böse Blick war allgemein gefürchtet (Alkiphron, Briefe 1.15; Plinius, Naturalis Historia 7.16; Plutardi, Symposium 7). Er war besonders gefährlich für Kinder. Man konnte sich dagegen schützen, indem man in die Falten seines Mantels spuckte oder durch das Tragen eines Amuletts, das das männliche Glied darstellte (Theokrit, Idyll 6.39; Plinius, Naturalis Historia 7.16; Varro, Lingua Latina 7.37). Dieselben eigenartigen Amulette, die offenbar Schutz gewähren sollten, konnte man in Gärten und an Häusern finden (Plinius, Naturalis Historia 19.50).

Das Leben in der Antike war durchdrungen von magischen Bräuchen. In Apostelgeschichte 19,19 lesen wir von Menschen, die sich bekehrten, weil Paulus ihnen die Macht des Namens Jesu gezeigt hatte, und die dann ihre Zauberbücher verbrannten. Es muss ungeheuer schwer gewesen sein, aus einer so stark vom Aberglauben durchsetzten Welt die Gebräuche auszurotten, die ein Teil des täglichen Lebens geworden waren. Tatsächlich wurden manche dieser Gebräuche in der nachapostolischen Zeit in liberal gewordenen Gemeinden nicht ausgerottet, sondern christianisiert. Es gab zum Beispiel Menschen, die jetzt nicht mehr die alten Amulette um den Hals trugen, sondern christliche Sprüche und sogar, offensichtlich für diesen Zweck angefertigte, Kopien von Teilen des Neuen Testaments.

Diese Tatsachen zeigen ganz deutlich das Schreckliche an den Werken des Fleisches. Sie sind ausnahmslos die Verkehrung einer Sache, die an sich gut ist. Unsittlichkeit, Unreinheit und Zügellosigkeit sind Perversionen des Geschlechtstriebs, der an sich gut und ein Teil der Liebe ist. Abgötterei ist eine Verkehrung der Anbetung. Zauberei ist eine Verkehrung des medizinischen Gebrauchs von Drogen. Neid, Eifersucht und Streit sind Verirrungen jenes vornehmen Strebens zum Guten, das ein Ansporn zur Grösse sein kann. Feindschaft und Zorn sind Umkehrungen der gerechten Entrüstung, ohne die die Leidenschaft für das Gute nicht bestehen kann, Uneinigkeit und ein parteiischer Geist Verkehrungen der Treue zu bestimmten Grundsätzen. Trunkenheit und Zechgelage sind die Verkehrung der Freude, die das gesellige Zusammensein bringt und der Dinge, die der Mensch fröhlich geniessen darf. Hier zeigt sich sehr deutlich die Macht des Bösen, der Sünde, die so schrecklich ist, weil sie Schönes in Widerwärtiges, die besten Dinge in eine Gelegenheit zur Sünde verwandeln kann.


Aus: William Barclay: Fleisch oder Geist.

Weihnachten 2020

Liebe Patienten,

Liebe Leser dieses Blogs,

ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für das kommende Jahr 2021.

Rückblickend war das Jahr 2020 für viele Menschen, die ich getroffen habe, sehr aufreibend und durchwachsen. Immerhin ist Corona nun seit gut einem Jahr Dauerthema in Funk und Fernsehen. Man konnte in diesem Jahr deshalb häufig beobachten, dass bei vielen Menschen der Konsum dieser Medien ein ungesundes Maß erreicht hat, da offensichtlich kaum etwas, was in den Medien vermeldet wird, von vielen Menschen noch kritisch hinterfragt wird. Aber das soll an Weihnachten kein Thema sein …

Es war schon erstaunlich, dass für eine Vielzahl der Menschen, die ich dieses Jahr getroffen habe, persönliche Schicksalsschläge abseits der Coronakrise offensichtlich zugenommen haben. Krankheit, Verlust, Konflikte scheinen sich zu häufen und haben mit Sicherheit auch durch Corona weiter zugenommen. Diese Zeichen der Zeit zu beobachten, ist sehr erstaunlich. Aber ich möchte diese Thematik aufgreifen und Ihnen Gedanken näher bringen, die Sie sodann wiederum selbst aufgreifen oder verwerfen können. Ganz, wie es Ihnen beliebt, denn das hier ist der Planet des freien Willens.

Was wir dieses Jahr erlebt haben, ist der Beginn einer vollkommen neuen Zeit und der Beginn einer vollkommen neuen Welt, in der wir in Zukunft leben werden. Ganz offensichtlich ist das für viele Menschen mit Problemen verbunden. Denn das Loslassen von Altem war seither für den Menschen immer ein Akt der Überwindung. Manche haben das auch offensichtlich noch gar nicht begriffen. Die Theorie der Erde als Zentrum des Universums – war falsch! Und es hat gedauert, bis Menschen diesen Sachverhalt akzeptieren konnten. Irgendwann mussten sie es. Die Theorie der Erde als flache Scheibe – war falsch (allerdings wird um diesen Sachverhalt immer noch gestritten, habe ich gehört), zumindest gehe ich davon aus. Beweisen kann ich es nicht. Es hat trotzdem gedauert, bis ein altes Paradigma losgelassen wurde und eine neue Realität akzeptiert wurde. Von diesen Beispielen gibt es noch viele mehr … Jetzt sind wir erneut an einem Punkt angekommen, an dem eine alte Realität zu wanken beginnt und in Kürze (2-3 Jahre) vollkommen einstürzen wird. Und die alte Realität wird mit Pauken und Trompeten abtreten. Nicht leise und unbemerkt, das ist wohl sicher. Und jetzt schon sieht man, wie sich die einen an das Alte klammern und man sieht zum Glück auch erstaunlich viele Menschen, die begriffen haben, dass es so nicht weiter gehen kann. Es muss etwas Neues her. Nur was, dafür haben die Wenigsten einen Vorschlag.

Da gibt es die Menschen, die denken, die Corona-Impfung wird alle Probleme lösen und die alte Normalität kehrt zurück. Dann gibt es jene, die glauben, Donald Trump wird die Probleme lösen und alle Bösewichte wegsperren. Danach wird alles toll. Andere wiederum glauben dasselbe von Mama Merkel, die doch bitte alle Skeptiker und Andersdenkende wegsperren soll, denn die gefährden ja unsere Gesellschaft. Andere glauben vielleicht, so jemand habe ich allerdings bislang nicht treffen können, das Klaus Schwab vom WEF mit seinem „Great Reset“ uns aus der wirtschaftlichen Klemme befreien wird.

Ich glaube das alles nicht! Manches klingt schön, aber so einfach ist das nicht. Wir alle haben hier „unser eigenes Säcklein zu tragen“. Und nur darum geht es. Wir werden an dem Neuen, das entsteht, aktiv mitarbeiten müssen.

Wenn man mich nach dem Sinn des Lebens fragen würde, dann würde meine Antwort in etwa so aussehen:

Wir sind hier, weil wir an uns selbst, wie an einem Diamanten schleifen sollen. Wir sind hier, um Erfahrung zu machen. Wir sind hier, um über uns selbst hinaus zu wachsen. Wir sind hier, um zu Gott zurück kehren zu können. Es geht hier nicht darum, wer Schuld an diesen Zuständen hat, in denen wir leben. Wären wir selbst nicht Teil des Problems, dann wären wir gar nicht hier. Das ist Kausalität. Und da wir es selbst geschaffen haben, können wir auch nicht Gott verantwortlich machen, der als Gott ja schließlich einzugreifen hätte. Zumindest erwarten das viele. Freier Wille hingegen, muss selbst tätig werden. Deshalb sollten wir dazu beitragen, dass sich auch wieder etwas zum Besseren wendet. Nur WIE, das ist die Frage? Eigentlich ganz einfach: indem Sie an sich selbst, wie an einem Diamanten schleifen. Man kann natürlich jetzt versuchen noch reicher, noch schöner, noch intelligenter oder belesener zu werden oder was auch immer. Darum geht es nicht. Es geht um Konfrontation mit sich selbst. Und damit wären wir wieder bei den Zeichen der Zeit: Konflikte und Krankheiten tun sich bei immer mehr Menschen auf. Diese Konflikte und Krankheiten (Konflikte sind meiner Meinung nach nur die Vorstufe von Krankheit, wenn sie nicht gelöst werden) wollen bearbeitet werden. Und es ist zweitrangig, ob Sie das alleine oder mit einem Konfliktpartner tun. Denn der Konflikt, ebenso wie die Krankheit, ist in Ihnen, nicht im Gegenüber. Das Gegenüber löst den Konflikt nur aus, aktiviert ihr innerstes, eigenes Problem. Danken Sie ihrem Konfliktpartner, denn dadurch haben Sie die Möglichkeit innerlich zu wachsen.

Für jemanden, der gelernt hat, mit solchen Augen in die Welt zu schauen, wird immer offensichtlicher, dass im Jahr 2020 eine Entwicklung begonnen hat, in der bei immer mehr Menschen diese Konflikte nach Außen gekehrt werden. Alles kommt an die Oberfläche und will bearbeitet und aufgelöst werden. Und das Jahr 2020 war erst der Anfang. Das wird noch mehr werden. Und Corona hilft uns dabei. Viele Menschen glauben, dass unsere Gesellschaft durch Corona immer weiter gespalten wird. Das stimmt nur zum Teil. Was hier gerade passiert, ist der biblische Ausspruch „Spreu vom Weizen trennen“ (Matthäus, Kap. 3). Die Einen werden vom heiligen Geist erfüllt, die Anderen bleiben zurück (Offenbarung des Johannes). Es wird die Einen geben, die sich der neuen Welt öffnen werden und verstanden haben, dass diese neue Welt so aussehen wird, wie die Menschen selbst im Innern aussehen. Und es wird die Anderen geben, bei denen es genauso von statten geht, aber sie gehören mit ihrer inneren Einstellung, Wünschen und Vorstellungen nun mal zu der alten Welt, mit der sie dann auch vergehen werden.

Es ist also jetzt an der Zeit, selbst zu entscheiden, wohin die Reise gehen soll? Im Zusammenhang mit den sich anbahnenden Entwicklungen des alten Systems kann man wohl mit Recht fragen: Geld oder Leben? Denn wenn es nach der Politik geht, werden wir in unserer Freiheit noch weiter eingeengt werden, wenn wir uns nicht so verhalten, wie die Chefs das wollen. Wer also in Zukunft noch Arbeit, Essen und Vergnügen haben möchte, wird sich wahrscheinlich impfen lassen müssen. Zumindest, wenn es nach den derzeitigen Machthabern geht. Das zu beenden, wenn wir es denn so nicht wollen, wäre unsere Aufgabe und nicht die von Politikern. Zuerst muss aber die Frage gestellt werden, was wir wollen, und wie wir da hin kommen.

Ein Patient von mir, den ich sehr schätze, sagte mir vor ein paar Wochen, und ich pflichte dem bei: „Wir alle haben dieses Jahr mehr spirituelle Entwicklung durchgemacht, als in den letzten 70-80 Jahren!“ Genau! Denn in der Komfortzone neigt der Mensch dazu, sich mit essentiellen Fragen eben NICHT zu beschäftigen. Jetzt sind wir an einem Punkt angekommen, wo  immer mehr Menschen essentielle und unangenehme Fragen stellen müssen. Das ist der positive Aspekt unserer Zeit. Das alles wird sich meiner Auffassung nach weiter verschärfen, bis immer mehr Menschen das bestehende System in Frage stellen werden. Und dann, erst dann, werden wir beginnen, die Dinge neu zu sortieren. Alle zusammen. Als Familie, als Gemeinschaft, als Volk, als Menschheit. Sie halten das für romantisches Geschwätz? Warten Sie es ab.

Ich wünsche Ihnen von Herzen nur das Beste für das anstehende neue Jahr und die darauf Folgenden und dass Sie in den kommenden, etwas anderen Weihnachtstagen die Weichen dafür stellen. Ziehen Sie die Rüstung Gottes an. Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Himmel über ihrem Kopf und sicheren Boden unter ihren Füßen.

Bleiben Sie gesund.


Ergebenheitsgebet von Rudolf Steiner

Was auch kommt, was mir auch die nächste Stunde, der nächste Tag bringen mag:

Ich kann es zunächst, wenn es mir auch ganz unbekannt ist, durch keine Furcht ändern.

Ich erwarte es mit vollkommenster innerer Seelenruhe, mit vollkommenster Meeresstille des Gemüte.

Durch Angst und Furcht wird unsere Entwicklung gehemmt – wir weisen durch die Wellen der Furcht und Angst zurück, was in unsere Seele aus der Zukunft hinein will!

Die Hingabe an das, was man göttliche Weisheit in den Ereignissen nennt,

die Gewissheit, dass das, was da kommen wird, sein muss und dass es auch nach irgendeiner Richtung seine guten Wirkungen haben müsste, das Hervorrufen dieser Stimmung in Worten, in Empfindungen, in Ideen, das ist die Stimmung des Ergebenheitsgebetes.

Es gehört zu dem, was wir in dieser Zeit lernen müssen:

Aus reinem Vertrauen leben, ohne Daseinssicherung, aus dem Vertrauen auf die immer gegenwärtige Hilfe der geistigen Welt.

Wahrhaftig, anders geht es heute nicht, wenn der Mut nicht sinken soll.

Praxisbetrieb und Corona

aktuelle Informationen zum Thema Praxisbetrieb während der Corona-Pandemie finden Sie ab sofort auf folgender Seite:

Praxisbetrieb und Corona


Letzte Mitteilung vom 24.03.2020:

NRW: Heilpraktiker-Behandlungen sind weiter zulässig: Auskunft des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (24.03.2020): „Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO  geregelten „Dienstleistungen“. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich. Die Richtlinien und Empfehlungen des RKI sollten dringend beachtet werden, ebenso die allgemeine Empfehlung – soweit möglich – Termine z.B. zu verschieben o.ä.“
Sollten Gesundheitsämter dies anders sehen, können Sie sich/sollten Sie sich zwecks Klarstellung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW wenden.

Quelle: www.freieheilpraktiker.com

Das Auge des Sturms

Liebe Patienten,
Liebe Leser

bereiten sich sich auf den großen “LockDown” vor. Wir sind im Auge des Sturms angekommen, die ersten Menschen bekommen nun überhaupt kein Klopapier mehr.

Ernsthaft!
Immer mehr Menschen bekommen die Folgen der “Corona”-Krise nun vollends zu spüren. Und wie ich bereits in einem früheren Artikel schrieb: es wird noch schneller, noch mehr passieren. Das Finanzsystem kollabiert. Unser Staatssystem wird möglicherweise ebenfalls kollabieren. Und glauben Sie mir: das ist gut so.

Immer mehr Menschen in meinem Umfeld geraten in Panik. Allen voran derzeit die selbständigen Kleinunternehmer, die gerade überhaupt kein Licht am Ende des Tunnels mehr sehen wollen. Ich kann das nachvollziehen, bin ich doch selbst ein kleiner Einzelunternehmer. Nur packt mich irgendwie nicht die Angst!

Der Großteil der Menschen scheint vor allem ein Interesse daran zu haben, dass das Hamsterrad, das uns seit einer Ewigkeit wie in einem goldenen Käfig in der Sklaverei gefangen hält, weiter am Laufen zu halten. Steuernummern bekommt man heute noch vor der Geburtsurkunde. Da sieht man, wo der Hase lang läuft. Man hat auch gar nichts anderes gelernt. Der mit dem Goldenen Käfig verbundene Komfort darf aber vor allem nicht abhanden kommen. Dennoch bleibt unser derzeitiger Zustand nichts weiter als der goldene Käfig mit dem Hamsterrad als Zentrum unserer Anstrengungen. Diese Zeit, in der wir leben, und die jeder jetzt ganz bewusst und intensiv wahrnehmen sollte, dient genau diesem Zweck: auch noch den letzten Menschen aufzuwecken, bevor es zu spät ist, und man hart auf den Boden der Realität aufschlägt. Denn dann wird es sehr schmerzhaft,  mit den anstehenden Veränderungen fertig zu werden. Denn der Goldene Käfig bricht gerade zusammen. Und wenn alles gut läuft (und das wird es), wird am Ende auch das Hamsterrad weg sein. Raus aus der Komfortzone müssen wir aber nun in jedem Fall.

Zwei Dinge sind im Moment alles beherrschend:
1. wir werden alle an Corona sterben (vor 6 Monaten war es noch die Klimahysterie. Jetzt redet allerdings kaum noch jemand davon).
2. wir bekommen nichts zu essen mehr.

Ich sage Ihnen jetzt etwas:
SIE LEBEN. Und nur das zählt.

Erstaunlicherweise stellen in meinem Umfeld auch immer mehr Menschen fest, dass sich das Leben jetzt im Moment entschleunigt. Die ersten Menschen begreifen die Situation in dieser Republik als “Innehalten”. Die ersten Menschen kommen jetzt zur Ruhe. Es sind diese Menschen, die sich freiwillig nach Hause begeben, weil Sie die Unruhe, Hektik und Hysterie in den Straßen und Supermärkten nicht mehr ertragen.
Mich selbst erfasste vor zwei Tagen das starke Gefühl, dass es auch für mich jetzt Zeit wird, nach Hause zu gehen. Ich liebe meinen Beruf über alles, und ich bin gerne als Therapeut für andere Menschen da. Aber JETZT ist die Zeit, in der jeder sich um sich selber kümmern muss. Diese Zeit ist jetzt auch für mich gekommen. Im Sinne eines gesunden Egoismus’ . Dies ist die Zeit, in der die Welt nicht unter geht, sondern in der die Welt aufsteigt. Und Wir MÜSSEN vorbereitet sein, wenn wir mit wollen.

Die Zeit der materiellen Vorbereitung auf das kommende Szenario ist so gut wie abgelaufen. Jetzt geht es um Ihre eigene, innere, mentale Vorbereitung.

Die Zeit daheim bietet uns die Möglichkeit in uns zu gehen. Befassen wir uns mit uns selbst und mit unseren Liebsten (am besten in dieser Reihenfolge). Richten wir uns aus und kommen wir zur Ruhe. Schöpfen wir Energie für den großen Sprung, den wir in Kürze machen können.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, Dinge zu tun, für die wir sonst keine Zeit hatten (aber verlassen wir dabei nicht das Haus!). Beten wir, Meditieren wir. Denken wir nach über den Sinn des Lebens. Denn das sind die Themen, die in der nächsten Zeit relevant sind. Von der alten Welt wird nicht viel übrig bleiben.

Als die Fitnessstudios geschlossen wurden, war mein Ärger zuerst recht groß, denn ich wollte ja meinen Sport regelmäßig weiter machen. Er fehlt mir auch jetzt. Aber trotzdem habe ich bereits nach zwei Tagen feststellen können, wie sehr mich dieser, nur leicht veränderte Tagesrhythmus geerdet hat, und wie sehr mich das jetzt unterstützt. Und jetzt genieße ich es. Endlich finde ich wieder die Ruhe und die Zeit, Ihnen ein paar Zeilen zu schreiben, in der Hoffnung, dass Sie von meinem Optimismus eher angesteckt werden, als von Corona.
Überhaupt scheint Corona nur ein Vorwand zu sein für andere Dinge, die sich in Deutschland und dem Rest der Welt gerade abspielen. Was das wohl sein mag … kann zur Zeit nur Theorie sein. Wir werden sehen.

Wenn im Laufe der nächsten Tage Ausgangssperren oder sogar ein nationaler Notstand verhängt wird, verfallen Sie nicht in Panik. Bleiben Sie zuhause und genießen Sie die Zeit für sich. Es gibt so viel mehr als Sorgen um Geld und Corona-Viren.
Das Osterfest steht kurz bevor. Und die Christen unter den Lesern wissen, dass Ostern das Fest der Auferstehung Christi ist. Der März hingegen steht seit jeher im Zeichen des Mars, dem römischen Kriegsgott. Sein wir daher froh, dass der März fast vorbei ist.

Die beste Vorbereitung für stürmische Zeiten ist Ruhe bewahren. Begeben Sie sich in das Auge des Sturms, dort herrscht Ruhe. Und vertrauen Sie. Wenn Sie glauben, dass dass es nur noch Böses in der Welt gibt, seien Sie gewiss, dass es immer eine Gegenkraft geben muss. Das ist ein physikalisches Gesetz. Diese Kräfte ringen gerade um unsere Seelen.

Sollten wir uns vorerst in der Praxis nicht mehr sehen, wünsche ich Ihnen alles Gute, für die kommende, turbulente Zeit. Es wird sich deutlich schneller beruhigen, als Sie jetzt gerade wahrscheinlich annehmen.


Anmerkung am Rande:
ich stehe auch jetzt noch in meiner Praxis zur Verfügung. Alle bisher vereinbarten Termine können noch stattfinden.
Ein starkes, intuitives Gefühl sagt mir allerdings, dass das möglicherweise ab kommender Woche (Kalenderwoche 13/2020) vorerst nicht mehr möglich sein könnte. Sollte dieser Fall eintreten, werde ich mich umgehend bei Ihnen melden um Termine ggf. vorerst zu streichen.
Die Termine werden wir dann, solange das Ihr Wunsch ist, sobald als möglich nachholen.
Inwieweit es gestattet sein wird, Akutfälle mit starken Schmerzen zu behandeln, kann ich derzeit nicht beantwortet, werde dies aber zu gegebener Zeit auf dieser Seite mitteilen.

In jedem Fall stehe ich telefonisch für Sie zur Verfügung:
0231 – 98 33 98 50 oder 0231 – 13 07 23 34

Stürmische Zeiten

Liebe Patienten,
Liebe Leser dieses Blogs!

Ich bin nach wie vor jemand, der sich von der Corona-Hysterie nicht wirklich anstecken lassen will. Allerdings gibt es mittlerweile andere Dinge im Zusammenhang mit dieser Pandemie, die mich nachdenklich stimmen.

Wer zu mir in die Praxis kommt, der genießt immer sowohl meine therapeutische, als auch meine beratende Funktion im Zusammenhang mit seiner Gesundheit. Daher komme ich nicht umhin, Ihnen folgende Ratschläge mit auf den Weg zu geben, sollten wir uns in der nächsten Zeit nicht mehr in der Praxis begegnen. Aber auch die unbekannten Leser dieser Seite, können sich folgendes zu Herzen nehmen, oder auch nicht.

Ich neige nach wie vor nicht dazu, in Panik zu verfallen, sehe aber täglich den Wahnsinn in der Deutschen Bevölkerung zunehmen. Mittlerweile denke ich darüber hinaus, dass zwar das Corona-Virus für einen Großteil der Bevölkerung keine gravierende Erkrankung zu sein scheint. Was mir aber sorgen bereitet ist die aus der Hysterie resultierenden Maßnahmen der Bevölkerung und der Regierung. Ich möchte auch an dieser Stelle wieder betonen, dass es durchaus Bevölkerungsgruppen gibt, für die Corona sehr problematisch werden kann. Das gilt vor allem für alte Menschen sowie für Menschen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen (Krebs, COPD etc.). Deshalb sollten Sie in jedem Fall, was den Corona-Virus angeht, verantwortungsvoll handeln. Haben Sie Risikogruppen in Ihrer Familie oder unter Bekannten, wissen Sie aber, dass jeder Kleine Schnupfen für diese Menschen zum Problem werden kann. So ist es natürlich auch und vor allem mit Corona, die offensichtlich eine leichte Pneumonitis für Patienten zur Katastrophe machen kann.

Was aber jetzt gerade in Deutschland passiert, als Maßnahmen, um den Virus einzudämmen, wird über kurz oder lang zu Problemen im Land führen oder sind sogar schon Indiz dafür, dass diese Probleme schon längst angelaufen sind.

  • die Schließung der Landesgrenzen ist mit Sicherheit eine durchaus sinnvolle Maßnahme, um in jeder Hinsicht für Ordnung sorgen zu können. Es könnte aber darüber hinaus in den nächsten Wochen zu Lieferengpässen von Produkten kommen, die hier im Lande dringend benötigt werden. Ich denke dabei nicht an die chinesischen Elektronikzulieferer. Es geht vor allem um Nahrungsmittel! Milch und Milcherzeugnisse, Obst und Fleisch, sowie Fleischerzeugnisse sind Importschlager nach Deutschland. Sollte es in den kommenden Wochen zu Lieferproblemen aufgrund geschlossener Grenzen oder Produktionsausfall wegen Corona im Herkunftsland des Importgutes kommen, könnte das zu einem sinkenden Angebot gerade an diesen und aus diesen produzierten Nahrungsmitteln kommen.
    Import von Nahrungsmitteln nach Deutschland 
  • Sollte sich die Finanzkrise zuspitzen, was wahrscheinlich ist, würde darüber hinaus eine Rezession und danach Depression für eine deutliche Verteuerung der eh schon knappen Lebensmitteln sorgen.
    Denken Sie bitte genau darüber nach, was jemand tut, der sich Lebensmittel entweder nicht mehr leisten kann, oder im Supermarkt keine Lebensmittel mehr bekommt.
    DAX-Index
  • Ein Indiz dafür, womit die Bundesregierung rechnet, kann man in der Aktivierung der Bundeswehr sehen. Wer glaubt, dass Regierung und Medien Ihnen immer genau das sagen, was gerade vor sich geht, kann sich überlegen, ob er noch weiterlesen möchte. Seien Sie sich aber bitte im Klaren darüber, dass Lebensmittelkrisen, wenn es eine solche in naher Zukunft geben sollte, zu Chaos und weiterer Panik führen, sodass eine Corona-Pandemie fast schon die angenehmere Option wäre. Folgen eines solchen Szenarios wären dann vor allem Plünderungen von Supermärkten etc.
    Kramp-Karrenbauer aktiviert Bundeswehr zur Unterstützung bei Corona-Kriese.

Wenn Sie sich jetzt fragen “wie kommt der eigentlich auf so einen Schwachsinn?”, dann kann ich nur betonen, dass ich vor meiner Tätigkeit als Heilpraktiker 9 Semester am Historischen Institut der Uni Bochum Bücher gewälzt habe. Und auch, wenn ich keinen Abschluss gemacht habe, habe ich immer meine Hausaufgaben ordentlich erledigt. Daher kann ich Ihnen versichern: Wirtschaftskrisen (und das ist es, was wir hier im Moment haben) laufen immer auf dieselbe Art und Weise ab.

Mein Rat, der auch heute Ihre Gesundheit betrifft lautet daher:

Verfallen Sie auch jetzt nicht in Panik, denn das nützt Ihnen nichts. Man sieht es schon jetzt in den Regalen der Supermärkte: die Menschen kaufen Klopapier und frisches Obst und Gemüse. Was glauben Sie, wie lange Sie mit frischem Obst und Gemüse zurecht kommen? Und warum glauben offensichtlich eine große Menge Menschen, dass sie Toilettenpapier dringender brauchen als die einzige, logische Konsequenz einer Krisenvorsorge: Dosensuppen!!!

Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht ist Dosenfutter natürlich Humbug, das weiss ich. Aber Nahrungsmittel in Konserven haben 2 entscheidende Vorteile:
sie sind nahezu ewig haltbar und sie haben einen hohen Anteil an Flüssigkeit. Womit wir beim nächsten Problem wären: Wasser. Sie benötigen ca. 3 Liter Wasser pro Tag. Wenn Sie sich über einen kurzen Zeitraum einschränken kommen Sie mit 2 Litern pro Tag hin, solange Sie körperlich nicht besonders aktiv sind. Rechnen Sie mit 30 Tagen Engpass, benötigen Sie insgesamt 90 Liter Wasser  pro Person. Das sind 10 6er-Packs 1,5 Liter-Petflaschen pro Person. Konserven: 1, besser 2 Konserven pro Tag pro Person.

Wenn Sie es nun komfortabel haben wollen, besorgen Sie sich alles mögliche an Nahrungsmitteln zusätzlich und drumherum. Mehl funktioniert nur solange Sie backen können (Strom/Gas). Fällt die Infrastruktur aus, wird das schwerer, wenn auch trotzdem nicht unmöglich. Inhalt von Konserven kann man, da vorgekocht, zur Not auch noch kalt essen. Nudeln und Reis benötigen viel Wasser und viel Energie um sie genießbar zu machen. Wenn Sie gut vorbereitet sind, funktioniert das dann  aber trotzdem.

Sind Sie auf Medikamente angewiesen, besorgen Sie sich diese am besten zügig. Klopapier ist in jedem Fall ein untergeordnetes Problem.

Bleiben Sie ruhig, denn Panik verleitet zu kopflosen Handlungen (Klopapierhamsterkäufe) und wird Sie in einer eventuellen Krisensituation möglicherweise anfälliger für Krankheiten machen und damit zusätzlich schwächen.

Wer mich kennt, weiss, dass ich, vor allem in den letzten Jahren seit 2017 zu einem Optimist geworden bin, denn ich habe gelernt, dass ein Mensch alles schaffen kann, was er schaffen WILL.
Deshalb sage ich Ihnen: es wird alles gut werden. Egal, wie dick es noch kommen mag. Mein Herz sagt mir, dass wir uns keine Sorgen machen müssen, aber mein Verstand sagt mir, ich wäre ein Idiot, wenn ich mich alleine darauf verlassen würde. Es kostet nicht viel Zeit und wenig Geld, sich auf ein mögliches, geschildertes Szenario vorzubereiten.

In diesem Sinne,
Augen auf und durch!

Quo Vadis?

Die Zeiten sind schnell und ereignisreich. Immer mehr Menschen verfallen in Hysterie und Panik. Überlegen Sie gut, ob solche Reaktionen sinnvoll sind, und wem sie nutzen. Die nächsten Wochen und Monate werden noch schneller, ereignisreicher und turbulenter als sie bisher waren. Wenn Sie unbeschadet durch stürmische Zeiten gelangen wollen, bleiben Sie ruhig. Kontrollieren Sie ihre Gedanken und überlegen Sie genau, ob Sie so manchen Gedanken zu Ende denken sollten. Jeder Gedanke schafft ein elektromagnetisches Feld, mit dem Sie Ihre Realität selbst konstruieren. Sind Ihre Gedanken auf eine Sache fokussiert, wird diese Sache früher oder später in Ihr Leben treten. Ganz unabhängig von der Qualität der Gedanken. Entscheiden Sie sich daher besser bewusst, was und wie Sie denken. Das ist die Schöpferkraft der Menschen. Das ist Resonanz. Was im Moment in dieser Welt passiert ist das Ergebnis solcher Resonanz. Was geschieht, ist gerecht. Immer, weil wir es selber erzeugt haben. Deshalb lohnt es sich nicht zu jammern. Was in Ihr Leben tritt, wurde von Ihnen selbst, meistens leider unbewusst, erzeugt. Durch Energiefelder, welche durch Gedanken aufgebaut werden. Deshalb üben Sie, bewusst zu denken.

Gesundheit oder Krankheit ist durch genau diese Gesetzmäßigkeiten beeinflusst. Das Problem ist, dass das System Ihnen permanent versucht Angst zu machen. Aktuell haben wir alle große Angst vor Masern und Corona. Dazu kommt die Angst vor dem Zusammenbruch des Finanzsystems und der Wirtschaft. Das schafft ein entsprechendes Energiefeld und das Ergebnis ist der jetzige panische Zustand dieser Welt. Die Turbulenzen könnten in rund vier Wochen ausgestanden sein, also bereiten Sie sich entsprechend darauf vor. Bleiben Sie bei Ihren Nächsten und helfen Sie einander. Es ist Zeit, dass die Menschen wieder vereint werden. Das ist Ihre Chance. Wen die „Krise“ vorbei ist, werden die Dinge mit 80-90%iger Wahrscheinlichkeit besser sein, als bisher.

Kein Desinfektionsmittel wird Sie im Zustand der Angst vor Corona schützen können. Klopapier auch nicht. Versuchen Sie es einmal mit Vertrauen. Auch damit schaffen Sie ein Energiefeld. Leben Sie darüber hinaus gesund und Behandeln Sie ihren Körper wie einen Tempel, ein Heiligtum. Er wird es Ihnen danken, indem er noch lange und gut funktioniert.

Alles Gute für die Zeiten im Sturm! Gott lebt in jedem von uns!

Corona – Virus

Corona. Wer es haben will, sollte sich besonders viele Gedanken darüber machen, wie er es am besten NICHT bekommt, und wie er es vermeiden kann. Das ist eine ganz einfache Naturgesetzmäßigkeit der Resonanz. Also viel Spaß damit. Einfacher ist es (oh nein, eigentlich ist es schwerer, aber auch besser, weil es ungemein frei macht), Dinge los zu lassen und keinem Hype zu erliegen (das bedeutet übrigens nicht, dass man verantwortungslos handeln soll).
Neben Resonanz gibt es noch viele andere gute Gründe, warum man es bekommen könnte. NICHTS ist deshalb sicher.
Wir sind allerdings auch nicht an SARS, Grippe, Ebola, Zicka, Masern oder sonst was gestorben. Wenn ich mir eine Infektion aussuchen sollte, vor der ich Angst hätte, wäre es die von mir immer gern erwähnte Tuberkulose. Aber ich will keine Angst haben. Damit verschwendet man nämlich wertvolle Lebenszeit. Deshalb lasse ich das.
Spätestens seit es Impfungen gibt, sollten wir uns klar darüber sein, dass es niemals einen 100%igen Schutz vor einer Infektionskrankheit gibt.

… und deshalb ja: Wir KÖNNTEN erkranken oder sogar sterben (angeblich sehr unwahrscheinlich, wenn man keine Vorerkrankungen hat, da Corona bei über 80% milde bis symptomlos verlaufen soll.), so, wie wir auch an einem Autounfall, Krebs oder an Altersschwäche sterben könnten. Ich speziell könnte mich im Moment vor allem totlachen (das wäre doch ein netter Tod), wie ein Volk mal wieder durch ein gezieltes Programm eine Fiktion zur Realität manifestiert. Auch das ist Schöpferkraft, bzw. Quantenphysik.
Alle machen das, was die Initiatoren gerne möchten (GEZ sei Dank). Und die Politiker halten sich ruhig, man wirft ihnen vor, dass sie zu lasch handeln, und in Kürze werden sie das künstlich erzeugte Betteln des Volkes erhören, hart durchgreifen und uns weiterer Grundrechte berauben. Die Menschen hingegen werden sagen, es ist gut so, denn sie hatten schließlich Angst: dann ist der Plan der Mächtigen mal wieder aufgegangen, das ist perfekte Verführung á la Luzifer. Glückwunsch! Dann kann uns nur noch Gott helfen. Oder Erzengel Michael, Schutzpatron Deutschlands. Aber warum sollten die? Wir haben doch einen freien Willen.

Die häufigste Todesursache auf diesem Planeten ist übrigens Angst in allen ihren Facetten. Und damit spielen und führen uns die Mächtigen seit einer Ewigkeit an der Nase herum.

Nichtdestotrotz sollten wir im Moment im Interesse aller Risikogruppen (Kinder sollen übrigens nicht unbedingt dazu gehören, die erkranken an Corona angeblich so gut wie gar nicht) auf eine besondere Infektionshygiene achten (schwer, weil es gibt ja kaum noch Desinfektionsmittel etc.). Denn wir tragen auch Verantwortung für unsere Nächsten.

Es sollen im Übrigen sogar schon Leute Hamster gekauft haben, um für den Corona-Ernstfall gewappnet zu sein …

 

In diesem Sinne:

Bitte sagen Sie ihre Termine in meiner Praxis bei Symptomen einer Atemwegserkrankung gerne ab, denn der Wahnsinn in diesem Land wird zur Schließung eines jeden Betriebes führen, in dem direkter Kontakt mit Corona-Infizierten stattgefunden hat. Egal, wie gefährlich der Virus nun ist, oder nicht. Leichtfertigkeit nützt in jedem Fall keinem.

Es macht auch keinen Sinn, Nudeln und Klopapier zu horten, aber seinem Therapeuten ins Gesicht zu Husten. Das ist Irrsinn.
Zurzeit warten außerdem eine erhebliche Menge Patienten auf einer Warteliste auf einen kurzfristigen Termin. Sie machen daher ggf. einen Platz frei.

Alles Gute für das Jahr 2020

Die Praxis Theuerkorn wünscht allen Patienten und Lesern dieses Blogs alles Gute für das kommende Jahr.

Das Jahr 2020 wird ein Jahr intensivster Veränderungen sein. Und diese Veränderungen werden positiv sein. Es zeichnet sich jetzt schon ab.

Wenn Sie diese Entwicklungen noch nicht sehen können – oder wollen -, empfehle ich Ihnen, konzentrieren Sie sich nicht auf das Negative. Sie füttern damit nur Ihre Dämonen. Dieser Planet wird sich weiter drehen und die Reinigung hat bereits begonnen.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie öfter mal zum Himmel schauen aber den Abgrund vor Ihnen nicht aus den Augen verlieren.
2020 wird ein Jahr der Freiheit sein. Und wer den Geburtsschmerz übersteht, wird es bewusst erleben können.

In diesem Sinne,
seien Sie glücklich!