Behandlungshonorar
Das Behandlungshonorar ist direkt nach erfolgter Behandlung fällig.
Zahlen auf Rechnung wird mit einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro berechnet.
Behandlungshonorare sind unabhängig von der Höhe der Erstattung durch einen Kostenträger in voller Höhe fällig.
Auf Wunsch wird eine differenzierte Rechnung mit Diagnose und genauen Behandlungskosten erstellt. Diese Rechnung kann bei Kostenträgern eingereicht werden.
Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Honorarvereinbarung unterliegt dem freien Abkommen (Dienstleistungsvertrag) zwischen Patient und Therapeut. Eine verbindliche Gebührentabelle ähnlich der GOÄ für Ärzte gibt es nicht. Auch besteht kein vertragliches Abkommen zwischen Heilpraktiker und Kostenträger / Versicherung.
Behandlungskosten eines Heilpraktikers können u.U. steuerlich absetzbar sein. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Benötigen Sie eine Rechnung für einen privaten Kostenträger oder zu steuerlichen Zwecken? Sprechen Sie mich bitte im Ersttermin darauf an. Eine Rechnung wird Ihnen dann nach erfolgter Behandlung zugestellt.
Heilbehandlungen
Die Kosten für eine Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ermittelt. Über die genauen Kosten und mögliche Dauer einer Behandlung werden Sie im Erstgespräch aufgeklärt. Erkundigen Sie sich gerne vorab telefonisch über die genauen Kosten. Tel.: 0231 – 98 33 98 50
Termine außerhalb der regulären Geschäftszeiten werden mit einem Honorar von
100,00 €* pro Sitzung vergütet.
Für den Notdienst an Samstagen werden wenigstens 150,00 €* berechnet.
Zur Zeit wird ein Notdienst am Wochenende nicht angeboten.
Für den Notdienst an Sonn- und Feiertagen werden pauschal 180,00 €*berechnet.
Zur Zeit wird ein Notdienst an Feiertagen nicht angeboten.
Behandlungen am Wochenende / Feiertags werden NICHT nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.
*Leistungen der Heilkunde nach §4, Abs. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
Terminabsagen / Ausfallhonorar
In einer Terminpraxis steht die individuelle Einzelbetreuung des Patienten im Vordergrund. Daher werden i.d.R. 60 Minuten, ggf. wenigstens 30 Minuten pro Termin für Sie geblockt. Aus wirtschaftlichen Gründen bitte ich darum, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, wenigstens 24 Stunden vorher abzusagen. So kann ein wirtschaftlicher Schaden auf Seiten des Therapeuten vermieden werden. Nach rechtzeitig erfolgter Absage können Termine neu vergeben werden. Aufgrund der Frequentierung der Praxis Theuerkorn ist diese Maßnahme für einen reibungslosen Ablauf unbedingt notwendig.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung von Terminen ohne Abmeldung ein Ausfallhonorar in Höhe von 65,00 € bei 60-Minuten-Terminen / 40,00 € bei 30-Minuten-Terminen berechnet werden muss.
Terminabsagen können als telefonische Notiz auf dem Anrufbeantworter der Praxis hinterlassen werden.
Informieren Sie sich gerne in der Praxis!