Kostenerstattung


GebüH

Die Abrechnung für therapeutische Anwendungen in der Naturheilpraxis Theuerkorn erfolgt gemäß des Gebührenverzeichnis´ für Heilpraktiker (GebüH) vom 1.1.2002 (Damals aus dem Jahr 1985 in Euro übernommen und den inflationären/deflationären Schwankungen seitdem nicht mehr angepasst). Die Honorarvereinbarung unterliegt hierbei dem freien Abkommen zwischen Patient und Therapeut. Eine verbindliche Gebührentabelle, ähnlich der GOÄ für Ärzte, gibt es nicht. Auch besteht kein vertragliches Abkommen zwischen Heilpraktiker und privater oder gesetzlicher Krankenversicherung. Daher ist das Abrechnen nach der nunmehr rund 40 Jahre alten Gebührenordnung eine reine Kulanzleistung. Maßgebend bei der Abrechnung bleiben jedoch die entsprechenden Kostennoten der genannten GebüH.

Die Abrechnung für Behandlungen in der Praxis Theuerkorn erfolgt nach den Vorgaben, die eine Kostenübernahme (bei bestehender „Heilpraktiker-Klausel“ ihres Versicherungsvertrages) durch einen privaten Kostenträger möglich macht.

Anmerkung zur GebüH


Hufelandverzeichnis für besondere Therapierichtungen

In manchen Fällen akzeptieren private Versicherungen und private Zusatzversicherungen die Abrechnung nach Aufstellung des Hufelandverzeichnisses für besondere Therapierichtungen.


Privat Versicherte / Beihilfe

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung anhand der Gebührenziffern des genannten Gebührenverzeichnis´. In wieweit die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung von ihrer Privatversicherung übernommen werden, sollten Sie vorab bei ihrer Versicherung erfragen. Die erstatteten Beträge schwanken zwischen 30-100%.
Bei Beamten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Kosten durch die Beihilfeversicherung erstattet zu bekommen. Auch in diesem Fall sollte vorab eine Information bei entsprechenden Kostenträgern eingeholt werden. Für eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch eine private Versicherung kann von Seiten des Therapeuten keine Garantie gegeben werden. Forderungen aus entstandenen Behandlungskosten bleiben, unabhängig von eventuellen Erstattungen durch private Kostenträger, gegenüber dem Patienten bestehen.


Gesetzlich Versicherte

Auch bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung auf der Basis des oben genannten Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Gesetzlich versicherten Patienten werden in der Regel keine Behandlungskosten eines Heilpraktikers durch den Versicherer erstattet. Die gesetzlichen Kassen bieten mittlerweile kostengünstige Zusatzversicherungen an, bei denen zum Teil bestimmte Leistungen durch gesetzliche Kassen übernommen werden. Hier ist wesentlich, dass nur bestimmte Therapien, gelegentlich auch nur bei bestimmten Leiden, anerkannt werden.

Sie sollten sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen ob es solch eine Zusatzversicherung für Sie gibt, und vor allem welche Leistungen und in welcher Höhe von der Kasse erstattet werden.



Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerleistungen (Link)
Hufelandverzeichnis für besondere Therapierichtungen (pdf)

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